13. September 2026, 17:13

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Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Verantwortung

Diese Podcast-Episode führt von Graubünden ins Tessin, vom Pferd, das mit einem Hirsch verwechselt wurde, bis zu Wildtierkorridoren, die Jura und Alpen verbinden sollen.

Wild beim Wild recherchiert und dokumentiert die Jagd-Saison 2026/27 so gründlich, dass man beinahe vergisst, selbst hinauszugehen und nachzuschauen.

Im Mittelpunkt stehen Jagdunfälle, behördliche Aufsicht, Wildtierpolitik, die Widersprüche der Jagdkultur und ein konkretes Hilfsangebot für Gewaltbetroffene im Tessin.

Die Episode beginnt bei den Grenzen der Jagdaufsicht: Ein Wildhüter aus Graubünden beschreibt Wärmebildkontrollen, Fahrzeugdurchsuchungen und Nachsuchen nach angeschossenen Tieren. Doch gerade diese Nachsuchen zeigen das Problem: Jährlich sind es rund tausend, und längst nicht jedes verletzte Tier wird gefunden. Dazu kommen Fehlabschüsse, Kontrollen, ein im Avers mit einem Hirsch verwechseltes Pferd sowie tödliche Jagdunfälle im Berggebiet. Die zentrale Frage lautet: Was sagt es über ein System aus, wenn es intensive Kontrollen braucht, um die Schäden seiner eigenen Praxis zu begrenzen?

Danach richtet sich der Blick auf die Wildtierpolitik. Die Luchse im südlichen Mittelland sind ein positives Signal, aber kein Grund zur Entwarnung: Die Verbindung zwischen Jura und Alpen hängt an wenigen, vielfach zerstörten oder beeinträchtigten Wildtierkorridoren. Gleichzeitig mehren sich politische Zeichen für einen Kurswechsel – etwa die Forderung nach wissenschaftlich fundiertem Fuchsmanagement in Bern oder Zürcher Entscheide gegen die Bejagung bestimmter Vogelarten und für betreute Taubenschläge statt Tötung.

Auch die Jagdkultur wird kritisch beleuchtet: hohe Abschusspläne, Wolfsregulation, problematische Schüsse bei schlechten Lichtverhältnissen und die Differenz zwischen Verbandskodex und öffentlich präsentierten Erlegerbildern. Internationale Jagdzahlen zeigen zudem ein uneinheitliches, insgesamt aber brüchiges Bild: In mehreren Ländern sinken Jagdausweise und Nachwuchs deutlich. Gleichzeitig werden Risiken und blinde Flecken sichtbar – von fragwürdigen Jagdpraktiken bis zur Verharmlosung gesundheitlicher Risiken von Wildbret.

Zum Schluss geht es um Waffenzugang, Gewalt und konkrete Hilfe. Nach dem Femizid von Faido unterstützt Wild beim Wild die «Cassette Arancioni» im Tessin: orange Briefkästen, über die Betroffene von Gewalt anonym und niederschwellig Unterstützung anfordern können. Die Episode verbindet damit Wildtier- und Jagdpolitik mit einer grundsätzlichen gesellschaftlichen Frage: Wer übernimmt Verantwortung, wenn Kontrolle, Waffen und Gewaltfolgen nicht als Einzelfälle, sondern als strukturelle Probleme sichtbar werden?

Schlussgedanke: Die Saison zeigt nicht bloss einzelne Fehltritte. Sie zeigt ein System, dessen Folgen bei Tieren, in der Landschaft und bei Menschen sichtbar werden und das sich der Frage nach Verantwortung stellen muss.

Sarajevo-Safaris: Die Lugano-Spur im Fokus

Eine Gruppe von Hobby-Jägern rund um einen Luganer Kunsthändler soll für die «Menschen-Safaris» nach Bosnien gereist sein. Belege fehlen, seriöse Recherchen zweifeln, und genau deshalb lohnt der zweite Blick.

Vor rund zehn Monaten griffen wir erstmals den schwerwiegenden Verdacht auf, wonach wohlhabende Westeuropäer während des Bosnienkriegs dafür bezahlt haben sollen, von den Hügeln um Sarajevo auf Zivilistinnen und Zivilisten zu schiessen.

Damals stand die Analogie im Vordergrund, die sich aufdrängt, sobald man das Milieu kennt. Jetzt taucht erstmals ein konkreter Bezug zum Tessin auf. Zugleich wird deutlicher, wie dünn die öffentlich bekannte Beweislage weiterhin ist.

Was neu ist

Wie der «Blick» am 13. September 2026 berichtet, sind bei der Schweizer Bundesanwaltschaft Strafanzeigen mit Informationen zu möglichen Tätern und Mitwissenden aus der Schweiz eingegangen. BA-Sprecher Maximilian Tikhomirov bestätigt die Anzeigen, äussert sich zu Details aber nicht. Er sagt lediglich, man prüfe die Anzeigen nach dem üblichen Vorgehen, und betont, dass bisher kein Strafverfahren eröffnet wurde. Noch sei offen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe und ob die Bundesanwaltschaft überhaupt zuständig wäre.

Damit rückt zum ersten Mal eine geografisch konkrete Tessiner Dimension ins Bild. Der Mailänder Autor Ezio Gavazzeni, der die internationalen Ermittlungen mit seinem Buch «I cecchini del weekend» («Die Wochenendschützen») ins Rollen gebracht hat, konkretisiert seine früheren Andeutungen erstmals. Gavazzeni zufolge handle es sich um Schweizer und Italiener, die sich damals um einen Kunsthändler in Lugano gruppiert hätten. Die Gruppe habe aus Jägern bestanden, die für die «Sniper-Safaris» gemeinsam nach Bosnien gereist seien. Der Kunsthändler soll selbst nicht geschossen, aber von den behaupteten Reisen und Taten detailliert erfahren haben. Der «Blick» berichtet, zwei voneinander unabhängige Quellen stützten diese Darstellung; öffentlich überprüfbare Belege liegen jedoch nicht vor.

Ein entscheidender Satz steht denn auch im «Blick»: Belastbare Belege dafür fehlen bis jetzt.

Der Ursprung des Verdachts

Ins Rollen kam alles mit dem slowenischen Dokumentarfilm «Sarajevo Safari» (2022) von Miran Zupanič. Gavazzeni sah den Film und begann zu recherchieren. In seinem im März 2026 erschienenen Buch behauptet er, rund 230 Italiener und insgesamt mehrere Hundert Ausländer könnten beteiligt gewesen sein. Kolportiert werden zudem Tarife, die an blanken Zynismus grenzen: Nach Angaben, die bislang nicht unabhängig belegt sind, sollen bis zu 25’000 Euro für einen erschossenen Mann, 40’000 für eine Frau und knapp 50’000 für ein Kind bezahlt worden sein. Die «Kundschaft» sei meist über Triest angereist und von Angehörigen der bosnisch-serbischen Armee zu den Stellungen gebracht worden.

Die Ermittlungslandschaft ist real und international. In Mailand läuft seit 2025 ein Verfahren; im Februar 2026 wurde ein inzwischen 80-jähriger Mann aus Norditalien einvernommen, der die Vorwürfe zurückweist. In Österreich läuft seit April 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen einen österreichischen Staatsbürger sowie eine unbekannte Person. Ende Juni war zudem ein Austausch italienischer, belgischer und bosnischer Ermittler im Rahmen der EU-Justizbehörde Eurojust angekündigt; Angaben zu Ort und genauer Zusammensetzung der Runde sind in den öffentlichen Berichten nicht einheitlich. Gavazzeni sagt, er sei von den Staatsanwaltschaften in Bern und Brüssel angehört worden und habe auch die Bundesanwaltschaft mit Namen mutmasslicher Zeugen versorgt.

Warum wir hier vorsichtig bleiben

Und jetzt der Teil, den man in reisserischen Aufmachern gern weglässt. Die Recherche des Balkan Investigative Reporting Network (BIRN) stellt die Beweislage substanziell infrage, und wir nehmen diese Zweifel ernst, weil Glaubwürdigkeit nicht teilbar ist.

BIRN hat die Darstellung im Juli 2026 auseinandergenommen: Die Beweislage sei dünn, die Aussagen zentraler Quellen widersprüchlich und unbestätigt. Zwei namentlich genannte Schlüsselquellen distanzierten sich später von der Darstellung im Buch. Eine Forscherin des Belgrader Humanitarian Law Center durchsuchte die Archive des UNO-Kriegsverbrechertribunals und fand ausser einer bekannten Zeugenaussage und dem Fall eines kanadischen Freiwilligen nichts, wobei dieser Kanadier gerade kein zahlender Tourist, sondern ein ausländischer Kämpfer war. Ein früherer UNO-Pressesprecher gibt zu bedenken, dass in Sarajevo durchgehend die renommiertesten Kriegsreporter der Welt stationiert waren, und hält es für kaum vorstellbar, dass ihnen eine derart gravierende Sache entgangen wäre. Beobachter, die den Fall seit Langem verfolgen, weisen zudem darauf hin, dass Gavazzenis Erzählung mit der Zeit gewachsen ist, von einer kleinen Zahl Beteiligter zu Bussen voller Schützen und über 300 Personen, samt einer angeblichen geheimen Landepiste bei Sarajevo, für die es keinen Nachweis gibt. In einer jüngsten gemeinsamen Recherche kamen ARTE und BIRN erneut zum Schluss, dass ein schlüssiger Beweis weiterhin fehlt.

Gavazzeni hält dagegen, das sei der Finger, der den Mond verdecke, ein Ablenkungsmanöver, um eine von mehreren europäischen Staatsanwaltschaften getragene Untersuchung scheitern zu lassen.

Was der Fall über Jagdkultur sichtbar macht

Ob sich die Vorwürfe erhärten, ist offen. Gerade deshalb darf dieser Fall nicht als Beleg dafür dienen, Hobby-Jäger pauschal mit Kriegsverbrechen in Verbindung zu bringen. Eine solche Gleichsetzung wäre falsch.

Gleichwohl ist auffällig, dass in den bisherigen Erzählungen, Anzeigen und Medienberichten immer wieder von Menschen aus einem Milieu die Rede ist, in dem Waffen, Schiessen und organisierte Jagdreisen selbstverständlich sind. Auch die These, mögliche Reisen könnten über Strukturen abgewickelt worden sein, die sonst Jagdreisen in Länder wie Ungarn, Kroatien oder Rumänien organisieren, ist bislang eine Ermittlungsannahme, kein nachgewiesener Befund.

Für uns liegt die Relevanz deshalb nicht in einer vorschnellen Schuldzuweisung. Sie liegt in der Frage, welche kulturellen Bilder hinter der Jagd als Freizeitvergnügen stehen: das Tier als Trophäe, das Zielfernrohr als Distanzinstrument, das Töten als Erlebnis und Statussymbol. Diese Kritik an der Lustjagd steht für sich. Sie braucht keinen unbewiesenen Fall, um berechtigt zu sein.

Sollten sich die Vorwürfe von Sarajevo bestätigen, wäre allerdings zu klären, welche Netzwerke, welche Vermittler und welche Normalisierung von Gewalt solche Taten ermöglicht oder begünstigt haben könnten. Bis dahin gilt: recherchieren, präzise unterscheiden und weder verharmlosen noch behaupten, was nicht belegt ist. Wir bleiben an der Sache dran und melden uns, sobald die Bundesanwaltschaft Klarheit schafft, in die eine oder die andere Richtung.

Sachsen-Anhalt entzieht AfD-Jägern waffenrechtliche Erlaubnisse

Laut BILD-Recherche verloren 17 Hobby-Jäger bereits Waffen und waffenrechtliche Erlaubnisse; 122 weitere Fälle werden demnach geprüft.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat rechtskräftig bestätigt, dass Mitgliedern und Unterstützern des dort als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverbands waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden können.

Nach einer BILD-Recherche vom 12. September 2026 sollen deswegen inzwischen 17 Hobby-Jäger ihre Waffen und waffenrechtlichen Erlaubnisse verloren haben, in 122 weiteren Fällen liefen demnach Prüfungen oder Verfahren.

Ein Dachdeckermeister ohne Waffenschrank

Zu den Betroffenen gehört laut BILD Marcel Pries, Dachdeckermeister und passionierter Hobby-Jäger aus Sachsen-Anhalt. Er ist AfD-Mitglied und musste sieben Waffen abgeben. Die Zeitung zeigt ihn vor den leeren Waffenschränken im Keller seines Hauses und berichtet zusätzlich von Jagdscheinentzugs bei einem Teil der 17 Betroffenen. Die konkrete Zählweise von 17 Hobby-Jägern und 122 laufenden Fällen, ebenso wie die exakte Zuordnung zu Waffenbesitzkarten und Jagdscheinen im Einzelfall, ist bislang ausschliesslich über die BILDplus-Recherche belegt und lässt sich öffentlich nicht unabhängig verifizieren.

Das Urteil aus Magdeburg, präzise eingeordnet

Das OVG schuf kein neues Grundsatzurteil, sondern machte am 7. August 2026 in drei Verfahren (Az. 3 L 44/25, 3 L 45/25 und 3 L 51/25) die Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg aus dem März 2025 rechtskräftig, indem es die Zulassung der Berufung ablehnte. Diese Urteile hatten den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und den Entzug der Waffenbesitzkarte bereits bestätigt.

Rechtsgrundlage ist die gesetzliche Regelvermutung aus § 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz: Wer eine verfassungsfeindliche Vereinigung unterstützt oder ihr angehört, gilt danach grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig, eine zusätzliche Waffenstraftat oder konkrete Gewaltandrohung ist dafür nicht nötig. Die Regelvermutung lässt sich im Einzelfall widerlegen; das OVG sah diese Ausnahme in den drei Verfahren jedoch nicht als gegeben an. Ein Parteiverbot ist für die Anwendung der Regelvermutung nicht Voraussetzung.

Massgeblich ist dabei die landesbezogene Einstufung: Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt gilt seit November 2023 als «gesicherte rechtsextremistische Bestrebung». Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 auch die Bundes-AfD so eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Amt jedoch im Februar 2026 per Eilbeschluss, diese Einstufung bis zum Hauptsacheentscheid öffentlich zu verwenden oder zu vollziehen. Bundesweit wird die AfD deshalb aktuell wieder als Verdachtsfall geführt. Für den Fall Sachsen-Anhalt bleibt das ohne Bedeutung, weil hier die eigenständige Landeseinstufung greift.

Waffenbesitzkarte und Jagdschein sind zwei verschiedene Dinge

Die Waffenbesitzkarte ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz bestimmter Schusswaffen, der Jagdschein eine eigenständige jagdrechtliche Berechtigung. Ein Entzug der Waffenbesitzkarte kann jagdrechtliche Folgen nach sich ziehen, ist damit aber nicht automatisch identisch mit einem Entzug des Jagdscheins. Das OVG-Verfahren betraf nachweislich waffenrechtliche Erlaubnisse. BILD berichtet zusätzlich von Jagdscheinentzügen bei einem Teil der 17 Betroffenen. Die exakte Zuordnung im Einzelfall ist öffentlich, jedoch nicht überprüfbar.

Ältere, amtlich bestätigte Zahlen aus einer parlamentarischen Anfrage Anfang 2025 zeigen die Grössenordnung: 74 AfD-Mitglieder besassen damals in Sachsen-Anhalt eine Waffenbesitzkarte, 25 davon als Jäger, 49 als Sportschützen, mit insgesamt rund 330 Schusswaffen. Zu diesem Zeitpunkt waren fünf Widerrufsbescheide erlassen worden, eine Waffe war freiwillig zurückgegeben worden, 51 weitere Prüfungen liefen. Die neuen Zahlen von 17 betroffenen Jägern und 122 laufenden Fällen stammen ausschliesslich aus der aktuellen BILD-Recherche und liegen deutlich über diesem früheren Stand.

Ein bundesweiter Flickenteppich

Einheitlich ist die Praxis in Deutschland nicht. Das Verwaltungsgericht Gera entschied am 9. Februar 2026 in vier Fällen gegenteilig: Die blosse Mitgliedschaft in der Thüringer AfD rechtfertige für sich allein keinen Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sieht der dortige Landesjagdverband derzeit keinen Handlungsbedarf, weil der Landesverband dort nicht als gesichert extremistisch eingestuft ist. Das Bundesinnenministerium hält sich mit einer bundesweiten Regelung bislang zurück, einzelne Landesinnenminister fordern jedoch ausdrücklich ein einheitliches Vorgehen.

Warum das auch die Schweiz betreffen sollte

Auch in der Schweiz ist Waffenbesitz an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Je nach Waffe braucht es einen schriftlichen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Die kantonalen Behörden prüfen dabei unter anderem, ob Hinderungsgründe vorliegen. Eine allgemeine Prüfung politischer Gesinnungen ist dabei kein übliches Kriterium.

Wie wenig konsequent die Schweiz bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Hobby-Jägern hinschaut, zeigt sich bereits bei dokumentiertem Fehlverhalten einzelner Personen. Der Fall aus Sachsen-Anhalt stellt deshalb eine weitergehende Frage: Reagieren die Behörden konsequent genug, wenn konkrete Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft, extremistische Bestrebungen oder eine Gefährdung Dritter bestehen?

Cassette Arancioni: Hilfe im Tessin nach Faido und Leontica

Orangefarbene Briefkästen sollen Gewaltbetroffenen im Tessin einen diskreten Weg zur Hilfe eröffnen. Die Initiative kommt in einem Jahr, in dem der Kanton bereits den dritten Femizid registrierte, zuletzt in Faido und Leontica.

Im Tessin werden orangefarbene Briefkästen aufgestellt, über die sich Gewaltbetroffene diskret an die Hilfsorganisation «Mi-ti-ci Against Abuse» wenden können.

Was die «Cassette Arancioni» bewirken sollen

Am Donnerstag wurden die «Cassette Arancioni» in Losone vorgestellt. In den kommenden Wochen sollen sie im ganzen Kanton Tessin aufgestellt werden, bei Apotheken, Gemeindeverwaltungen, Spitälern, Schulen und Supermärkten, an Orten also, die Betroffene möglichst unbeobachtet aufsuchen können.

Wer einen Zettel mit Name, Adresse und einem geeigneten Zeitfenster für einen Rückruf einwirft, wird von «Mi-ti-ci Against Abuse» kontaktiert. Der 2019 gegründete Verein aus Bikerinnen und Bikern begleitet Betroffene nach eigenen Angaben physisch im Alltag, etwa zu Gerichtsterminen oder bei Besuchen ihrer Kinder, hilft bei der Rückholung persönlicher Gegenstände und arbeitet mit der Fachstelle für häusliche Gewalt der Tessiner Kantonspolizei zusammen. Erreichbar ist die Organisation über Instagram. Mitfinanziert wird die «Cassette Arancioni»-Initiative unter anderem von «Una Goccia nel Mare».

Wildbeimwild.com unterstützt die Initiative

Wir begrüssen die «Cassette Arancioni» als konkretes, niederschwelliges Hilfsangebot. Wer selbst von Gewalt betroffen ist oder sich um eine andere Person sorgt, erreicht seit dem 1. Mai 2026 die nationale, kostenlose und rund um die Uhr besetzte Opferhilfe-Nummer 142. In einer akuten Gefahrensituation gilt weiterhin der Polizeinotruf 117.

Wenn die Gewalt vom Hochsitz nach Hause kommt

Der Fall reiht sich in eine Reihe von Vorfällen ein, die wir in unserer Rubrik «Kriminalität & Jagd» dokumentieren: Waffenzugang und Vertrautheit im Umgang mit tödlicher Gewalt treffen auf persönliche Krisen, mit Folgen, die weit über die Jagdsaison hinausreichen. Unsere Einordnung zur Psychologie der Hobby-Jagd im Tessin zeigt, wie diese Muster entstehen. Ein Einzelfall ist Faido damit nicht, sondern ein weiterer Beleg dafür, dass die privilegierte Rechtsstellung von Hobby-Jägern beim Waffen- und Schalldämpferzugang im schlimmsten Fall zur tödlichen Gefahr für Menschen wird, nicht nur für Tiere.

Faido als dritter Femizid im Tessin

Faido und Leontica stehen nicht für sich allein. Laut RSI war der Femizid vom 9. Juli 2026 bereits der dritte im Kanton Tessin seit Jahresbeginn, nach einem Fall in Gnosca im Februar, und der 17. in der Schweiz. Das feministische Kollektiv «Io l’8 ogni giorno» demonstrierte am 21. Juli in Bellinzona im Namen aller drei Fälle und forderte ein nationales Femizid-Register. Die «Cassette Arancioni» wurden am 10. September ohne Bezug auf einen einzelnen Fall vorgestellt, als allgemeine Antwort auf «il fenomeno» der häuslichen Gewalt im Kanton.

Am 9. Juli 2026 wurde eine 56-jährige Frau mit einer Schussverletzung am Kopf auf dem Gelände einer Rehaklinik in Faido gefunden. Sie starb kurz darauf im Spital Bellinzona. Als Täter identifizierten die Behörden ihren 59-jährigen Ex-Mann aus der Region Leontica.

Am Abend des folgenden Tages kam es in Leontica zu einer schweren Explosion in einem Gebäude. Drei Polizisten wurden dabei verletzt. In den Trümmern fanden Einsatzkräfte menschliche Überreste, die später dem gesuchten 59-Jährigen zugeordnet wurden. Nach der Rekonstruktion der Tessiner Kantonspolizei an der Medienkonferenz vom 13. Juli 2026 hatte der Mann die Einsatzkräfte gezielt ins Gebäude gelockt, bevor er die Explosion auslöste. Eine zweite, nicht gezündete Sprengladung von rund zwei Kilogramm wurde später gefunden. Er selbst kam bei der Detonation ums Leben.

Auf schriftliche Anfrage bestätigte RSI, gestützt auf dieselbe Medienkonferenz, dass der Mann ein Jäger war. Wild beim Wild bezeichnet ihn deshalb als Hobby-Jäger. Offen blieben nach damaligem Stand zentrale Fragen zur Herkunft, zum rechtlichen Status und zur Bewilligung eines mutmasslich verwendeten Schalldämpfers. Nach Angaben der Tessiner Kriminalpolizei deutete das Ausbleiben hörbarer Schussgeräusche darauf hin, dass die Tatwaffe wahrscheinlich schallgedämpft war. Mehr zur Chronologie und zu diesen offenen Fragen haben wir bereits hier eingeordnet.

Mountainbiker im Visier: Wenn Wahrnehmungsfehler zur Gefahr werden

Ein Bike-Magazin zeigt, warum sichere Zielansprache wichtiger ist als Erfahrung und Warnkleidung.

Es dauerte einige Sekunden.

Bei Chaumont im Kanton Neuenburg nähert sich ein Mountainbiker auf einem breiten Weg, klar sichtbar. Ein Hobby-Jäger dreht sich, richtet seine Waffe auf ihn und hält ihn eine Weile im Visier. Erst als er bemerkt, dass es kein Wild ist, sondern ein Mensch, senkt er die Waffe wieder. Diesmal löst sich kein Schuss.

Bemerkenswert an diesem Fall ist nicht nur, dass er glimpflich ausging. Bemerkenswert ist, wer ihn aufgearbeitet hat. Nicht eine Tierschutzorganisation, sondern das Schweizer Mountainbike-Magazin «Ride». Autor Men Danuser, in Flims aufgewachsen und seit Kindesbeinen auf dem Bike, hat unter dem Titel «Mountainbiker im Visier» eine Analyse vorgelegt, die weit über die übliche Empörung hinausgeht. Sie stellt die entscheidende Frage: Warum passiert das immer wieder, und zwar gerade dann, wenn eigentlich alles gegen einen Fehler spricht?

Kein Einzelfall

Chaumont steht nicht allein. Bei Girona in Spanien überlebte ein 54-jähriger Radfahrer nur knapp, weil ihn ein Hobby-Jäger für ein Wildschwein hielt und ihm in den Bauch schoss. Mehrere Notoperationen, der Schütze festgenommen wegen Fahrlässigkeit. Und im bündnerischen Avers wurde ein Pferd erschossen, weil ein Hobby-Jäger es für einen Hirsch hielt, einer von zwei Vorfällen, die zeigen, warum die Jagdämter ihre Verantwortung nicht abschieben können.

Die Reihe kann verlängert werden. In Ostpolen erschoss ein Hobby-Jäger seinen Nachbarn vor dessen eigenem Haus, weil er ihn nachts für ein Wildschwein hielt. Wir dokumentierten den Fall, als ein polnischer Hobby-Jäger seinen Nachbarn mit einem Wildschwein verwechselte. Erst kürzlich starb bei einem tödlichen Jagdunfall ein Hobby-Jäger auf dem Hochsitz, getroffen von einem erfahrenen Kollegen. Getroffen werden längst nicht mehr nur Hobby-Jäger und Treiber, sondern auch Spaziergängerinnen, Radfahrer und Kinder. Wer die lange Chronik der Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen liest, erkennt das Muster.

Genau dieses Muster nimmt Danuser auseinander. Und er prüft zuerst die bequemen Erklärungen.

Was gängige Erklärungen nicht leisten

Alkohol allein? Erklärt nicht alle Fälle. Die französischen Unfallstatistiken zeigen: In der Saison 2024/25 wurden von 61 nach Unfällen getesteten mutmasslich verantwortlichen Personen zwei positiv auf Alkohol getestet, also 3,3 Prozent. Über zwanzig Jahre liegt dieser Anteil im Schnitt bei 8,3 Prozent. Diese Zahlen sagen aber weder etwas über alle Jagenden noch über die vielen ungetesteten Fälle aus, und Alkohol bleibt bei Schusswaffen ein eigenständiger, vermeidbarer Risikofaktor. Unerfahrenheit? In neuseeländischen Auswertungen war der Schütze in mehr als zwei Dritteln der Fälle ein erfahrener Hobby-Jäger. Schlechte Sicht? Die durchschnittliche Distanz liegt bei rund 35 Metern. Oft beobachtete der Schütze sein vermeintliches Ziel längere Zeit bei Tageslicht.

Auch die Warnfarbe, das naheliegendste Gegenmittel, hilft nur begrenzt. Zwar zeigen Auswertungen nordamerikanischer Unfallstatistiken einen klaren Zusammenhang: Von jenen, die für Wild gehalten und beschossen wurden, trug fast niemand eine auffällige Farbe. Eine helle Weste oder ein leuchtender Helm wären für Mountainbiker in der Jagdsaison also kein modisches Accessoire, sondern eine sinnvolle Schutzmassnahme. Trotzdem, so Danusers unbequemer Punkt, erklärt die Kleidung das Kernproblem nicht. Bei Chaumont war der Radfahrer klar erkennbar, und der Hobby-Jäger zielte trotzdem.

Der Fall Chaumont zeigt zugleich, warum man den Alkohol nicht kleinreden darf. Wie wir im Beitrag «Schiessen auf Promille» dokumentiert haben, roch der Atem des Schützen laut Bericht deutlich nach Alkohol. Der Vorfall löste in Neuenburg die Debatte aus, die zur Promillegrenze führte. Fehlwahrnehmung, Erwartungsdruck und Alkohol schliessen sich nicht aus, sie können sich gegenseitig verschärfen. Wie wenig die Kombination aus Alkohol auf der Hobby-Jagd reguliert ist, haben wir mehrfach gezeigt.

Das Problem beginnt vor dem Abdrücken

Hier liegt der eigentlich interessante Teil der Analyse, und der Grund, warum das Thema in die Psychologie der Hobby-Jagd gehört und nicht bloss in die Unfallstatistik.

Wer auf Wild wartet, richtet Aufmerksamkeit, Erwartung und Blick automatisch auf jene Signale aus, die auf ein Tier hindeuten könnten: eine Bewegung im Unterholz, eine dunkle Silhouette, ein Geräusch, einen flüchtigen Umriss. Visuelle Informationen werden dabei nicht neutral aufgenommen, sondern fortlaufend nach Erwartung, Aufmerksamkeit und Situation eingeordnet. Unter Zeitdruck, bei schlechter Sicht oder in vertrauter Umgebung kann daraus eine vorschnelle Einordnung werden: Ein mehrdeutiger visueller Eindruck kann vorschnell als erwartetes Ziel eingeordnet werden, bevor die Person bewusst prüfen kann, was sie da eigentlich sieht. Die Psychologie kennt dafür Begriffe wie zielgerichtete Aufmerksamkeit, Erwartungseffekt und Unaufmerksamkeitsblindheit.

Reviervertrautheit und Gruppendruck verstärken das. Wer Jahr für Jahr auf demselben Hochsitz sitzt, kennt jeden Baumstumpf; die Routine senkt die Aufmerksamkeit für Neues. Bei Bewegungs- und Treibjagden kommt Zeitdruck hinzu: Mehrere Schützinnen und Schützen stehen gleichzeitig an, während Treiber und Hunde Wild in Bewegung bringen. Die kurze Gelegenheit zum Schuss kann dazu verleiten, Bewegung und Umriss vorschnell als Wild anzusprechen. Die Erwartungssituation einer Treibjagd sieht an diesem Punkt ein Tier vor, keinen Menschen auf zwei Rädern.

Das erklärt keine Schüsse und entschuldigt sie erst recht nicht. Im Gegenteil: Gerade weil die Wahrnehmung fehlbar ist, darf ein Schuss erst fallen, wenn Ziel, Hintergrund und Kugelfang zweifelsfrei geklärt sind. Wo ein Mensch mit einem Wildtier verwechselt werden kann, hat nicht die Warnweste versagt. Versagt hat die Sicherheitsentscheidung des bewaffneten Menschen.

Warum die Grundregel nicht genügt

«Identifiziere dein Ziel zweifelsfrei, bevor du abdrückst.» Das ist eine zentrale Sicherheitsregel der Jagdausbildung. Dass sie nicht zuverlässig befolgt wird, zeigen Unfallauswertungen immer wieder. In der französischen Grosswildjagd etwa ist die Missachtung des Sicherheitswinkels von 30 Grad, also der Schuss in Richtung anderer Personen, Wege, Gebäude oder Strassen, seit Jahren stabil die häufigste Einzelursache schwerer Unfälle; sie steht hinter rund einem Drittel der Fälle.

Danusers Erklärung ist einleuchtend: Erwartungsgeleitete Wahrnehmung läuft schnell, automatisch und weitgehend unbewusst ab. Die bewusste Anwendung einer Sicherheitsregel ist dagegen langsam und muss in jeder Situation aktiv erfolgen. Gerade deshalb darf kein Schuss fallen, wenn auch nur begründete Zweifel an Ziel, Umfeld oder Kugelfang bestehen.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild wirft der Fall damit eine unbequeme Frage auf: Wenn selbst Erfahrung, Sichtbarkeit und Sicherheitsregeln Fehlidentifikationen nicht zuverlässig verhindern, dann ist die Verwechslung kein blosser Betriebsunfall einzelner schwarzer Schafe. Sie ist ein Risiko, das mit Jagd mit Schusswaffen in gemeinsam genutzten Wäldern verbunden ist. Keine Warnweste und keine Verhaltensregel für Spaziergängerinnen, Radfahrer oder Kinder kann dieses Risiko vollständig auf die Betroffenen abwälzen.

Und wenn es um Sicherheit geht: Whataboutism

Man könnte erwarten, dass dieses Risiko ernst genommen wird. Beim Fall Chaumont richtete der Präsident des Neuenburger Hobby-Jägerverbands seine öffentliche Kritik jedoch nicht an den Schützen, der einen Menschen ins Visier genommen hatte, sondern an den Mountainbiker: Der habe nicht sofort die Polizei gerufen.

Dieses Reaktionsmuster beschreibt das französische Trailrunning-Magazin «u-trail» als «le grand whataboutism des chasseurs». Es handelt sich um die publizistische Argumentation eines Trail-Magazins, nicht um eine empirische Studie über alle Jagdorganisationen. Sie benennt dennoch ein bekanntes rhetorisches Muster: Statt die Sicherheit auf Wegen zu beantworten, wird auf Verkehr, Wetter, Lawinen oder Wildschäden verwiesen. Nicht das Gewehr sei das Problem, sondern der Mensch, der ihm zu nahe komme.

Wo Umlenken nicht reicht, folgen mancherorts Einschränkungen des Waldzugangs. Im Elsass haben mehrere Gemeinden die nächtliche und teils ganzjährige Waldnutzung eingeschränkt, offiziell zum Schutz der Wildtiere. Wir haben gezeigt, wie einzelne Gemeinden und Jagdinteressen den Waldzugang einschränken. Die Asymmetrie ist bemerkenswert: Hobby-Jäger dürfen nachts unterwegs sein, Sportlerinnen und Naturliebhaber sollen genau dann draussenbleiben. Oder, wie es «u-trail» zuspitzte: Geschützt würden nicht die Bäume, sondern die Hochsitze.

Damit schliesst sich der Kreis. Für Menschen, die sich im Wald bewegen, wird es doppelt eng. Gefährlicher, weil erwartungsgeleitete Wahrnehmung einen Menschen zum vermeintlichen Wild machen kann. Und enger, weil an manchen Orten dieselben Interessen den Zugang zum Gemeingut Wald beschneiden.

Was bliebe zu tun

Danuser verweist auf Trainingsmethoden mit unvorhersehbaren Orten und Zeitpunkten, damit sich keine Routinen einschleifen, welche die Wahrnehmung im Ernstfall nur noch bestätigen. Ein kleiner Feldversuch mit ehemaligen Polizisten zeigte weniger Fehlschüsse. Für die Hobby-Jagd ist ein entsprechender Ansatz bisher nicht etabliert.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild greift die Diskussion über Trainingsmethoden und Warnwesten dennoch zu kurz. Die Frage ist nicht in erster Linie, ob Nichtjagende ihr Risiko durch Kleidung etwas senken können. Die Frage lautet, weshalb sie überhaupt einem vermeidbaren Schussrisiko ausgesetzt werden. Der Kanton Genf zeigt seit Jahren, dass es auch ohne Hobby-Jagd geht: mit professioneller Wildhut statt privater Freizeitjagd mit Schusswaffen in öffentlich genutzten Räumen.

Es dauerte bei Chaumont einige Sekunden, bis der Hobby-Jäger begriff, wen er im Visier hatte. Auf der einen Seite des Laufs stand ein Menschenleben. Auf der anderen, wäre der Schuss gefallen, ein zweites: eines, das sich selbst nie ganz hätte verzeihen können. Dass es diesmal gut ging, ist kein Verdienst der Hobby-Jagd. Es ist Glück.

Wallis Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Wallis laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Das Wallis eröffnet die Hobby-Jagd 2026/27 offiziell am 21. September und will als erster Kanton der Schweiz eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen.

Gleichzeitig sorgen ein neues Trophäenjagd-Modell für Steinböcke und wiederholte Herdenschutz-Versäumnisse bei Wolfsrissen für Diskussionen. Wie tief die Hobby-Jagd im Wallis kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis.

Ticker

12.09.2026
Sa 07:15

Wallis: In einer Woche startet die Hochjagd, mitten in der Hirschbrunft, während Schwyzer Hobby-Jäger genau das ablehnen

In rund einer Woche beginnt im Wallis die Hochjagd, also mitten in der einsetzenden Hirschbrunft (Mitte September bis Mitte Oktober). Dass dieser Zeitpunkt unter Hobby-Jägern selbst umstritten ist, zeigt aktuell der Blick in die Innerschweiz. Im Kanton Schwyz laufen Hobby-Jäger gegen die Bejagung brunftiger Hirsche Sturm, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens die Fleischqualität: Hirschfleisch von einem Stier aus der Brunftzeit hat einen sehr intensiven, strengen Eigengeschmack und wird daher für den normalen Verzehr meist nicht empfohlen. Im Klartext: Das erlegte Tier wird als kaum geniessbar eingestuft.

Zweitens gilt es unter Hobby-Jägern als nicht «waidmännisch», die Tiere in der Brunft zu stören, wenn sich die Stiere an den Brunftplätzen um die Rangordnung sammeln. Trotzdem setzte sich am Ende der Jagddruck durch: Nach Protesten der Jägerschaft gab die Schwyzer Jagdverwaltung kurzfristig einen «Stierentag» frei, damit die Hobby-Jäger die mehrendigen Hirsche, also männliche Tiere mit Geweih, noch vor dem brunftbedingten Geschmacksverderb erlegen konnten.

Das Wallis macht die brunftzeitliche Bejagung dagegen zum regulären Modell. Was Schwyzer Hobby-Jäger als geschmacklich wie jagdethisch fragwürdig verpönen, ist im Wallis fixer Bestandteil der Hochjagd. Wir dokumentieren die Walliser Saison ab Start.

05.09.2026
Sa 16:52

Wieder gerissen: Trotz Vorjahres-Attacke erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert

Bereits 2025 wurden auf einer Alp bei der Topali-Hütte im Mattertal 54 ungeschützte Schafe von Wölfen gerissen. Trotzdem wurden im selben Gebiet auch dieses Jahr wieder Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, auf Höhen von 2600 bis 2900 Metern über Meer, wo eine Beweidung ökologisch keinen Nutzen bringt. Die erneuten Risse waren die vorhersehbare Folge. Mehr zum Zusammenhang zwischen Herdenschutz und Rissquote im Beitrag Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich.

19.06.2026
Fr 17:30

Wallis will als erster Kanton der Schweiz den Luchs zum Abschuss freigeben

Staatsrat Christophe Darbellay kündigt an, bis Ende Sommer beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine Luchs-Regulierung einzureichen, obwohl bereits die Rehjagd stark eingeschränkt wird. Es wäre die erste Abschussbewilligung für Luchse in der Geschichte der Schweiz. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

18.03.2026
Mi 00:00

Neues Trophäenjagd-Modell: Wallis vergibt Steinbock-Abschüsse künftig anders

Weil die Abschusspläne beim Steinwild in den letzten Jahren wiederholt verfehlt wurden, führt das Wallis ab 2026 ein neues Regulierungsmodell ein: Jede zugelassene Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger erhält ein Grundkontingent von zwei Tieren, zuerst eine Steingeiss, danach einen Steinbock der zugeteilten Alterskategorie. Das neue Modell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild» und macht die Trophäenjagd auf Steinböcke im Wallis noch systematischer zugänglich. Mehr zur bisherigen Kritik im Beitrag Umstrittene Steinbockjagd im Wallis.

Hintergrund

Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.

Wie tief die Hobby-Jagd in Graubünden kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden.

Ticker

12.09.2026
SA 05:55

«Keine wolfsfeindliche Position»? Die Verbandslinie sagt etwas anderes

Der oberste Bündner Hobby-Jäger Benjamin Hefti beteuert in der «Südostschweiz», die Bündner Jägerschaft und der kantonale Verband verträten keine wolfsfeindliche Position. Auch von Jagenden, die wegen der Wolfskonkurrenz kein Patent mehr lösten, wisse er nichts. Beides überzeugt bei näherem Hinsehen nicht: Dass Hefti keinen Fall kennt, belegt nur, dass er keinen kennt. Und die behauptete Neutralität steht in klarem Widerspruch zu den wiederholten Forderungen des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbands nach weitgehenden Wolfsabschüssen, wie sie der Beitrag «Bündner Patentjäger: Tarzisius Caviezel geht, Wolf-Kurs bleibt» nachzeichnet. Ein Verband ist an seiner politischen Linie zu messen, nicht an seiner Selbstdarstellung. Der ausführliche Faktencheck nimmt Heftis Aussagen Punkt für Punkt auseinander.

11.09.2026
FR 03:55

Um 20.20 Uhr fiel laut einem Hinweis im Raum Rueun am 9.11.2026 ein Schuss, rund 40 Minuten nach Sonnenuntergang (in Rueun an diesem Tag gegen 19.42 Uhr) und faktisch bei einbrechender Dunkelheit. Die Bündner Hochjagd erlaubt die Hobby-Jagd von 06:00 bis 20:30 Uhr.

Die Uhrzeit ist aber nicht nur ein formaljuristisches Problem. Bei diesen Lichtverhältnissen ist ein sauberer, tierschutzkonformer Schuss kaum zu gewährleisten. Wird ein Tier nur angeschossen, findet eine Nachsuche in der Dunkelheit realistisch erst am Folgemorgen statt. Für das verletzte Tier bedeutet das eine ganze Nacht mit unversorgten Schussverletzungen, Schmerz und Todesangst, ehe es aufgefunden und erlöst wird oder qualvoll verendet. In Graubünden sind Jahr für Jahr rund tausend Nachsuchen nötig, und die Erfolgsquote lag in einzelnen Jahren bei nur knapp sechzig Prozent.

Der Fall wirft erneut die Frage nach den Schiesszeiten und ihrer Kontrolle auf. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

09.09.2026
Mi 17:42

Ticker-Text

Surcasti: Hobby-Jäger abgestürzt und verstorben

In Surcasti ist am Dienstag ein 66-jähriger Hobby-Jäger während der Bündner Hochjagd leblos aufgefunden worden. Der Mann war am Vormittag nicht wie vereinbart an einem Treffpunkt erschienen. Seine Jagdkollegen starteten daraufhin eine Suche und alarmierten die Kantonspolizei Graubünden.

Kurz vor Mittag wurde der Hobby-Jäger in steilem, unwegsamem Gelände tot aufgefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Graubünden stürzte er ab. Für die Bergung kam ein Rega-Helikopter mit Alpinspezialisten zum Einsatz. Polizei und Staatsanwaltschaft klären den genauen Hergang sowie die Todesursache ab. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 08:00

Jagdämter in der Verantwortung: Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin

Ein Hobby-Jäger erschoss am 7. September im Avers ein Pferd, das er mit einem Hirsch verwechselt hatte. Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden spricht von einem «Einzelfall» und verweist auf die Verantwortung des Schützen. Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch ein wiederkehrendes Problem: 2016 fielen bei 5’512 Hochjagdpaten­ten 1’201 Bussen und Anzeigen an, davon 1’013 wegen Fehlabschüssen; 2017 waren es 1’384 Vorgänge, davon 1’146 Fehlabschüsse. Rechnerisch entfiel damit auf rund vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Verstoss.

Gleichzeitig starben am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Schweizweit ereignet sich rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Die kantonalen Jagdämter können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Finger am Abzug oder den einzelnen Schritt im Gelände reduzieren: Sie regeln Jagdzeiten und Jagdgebiete, erteilen Patente, definieren Anforderungen, planen Abschüsse und organisieren eine kostenpflichtige Freizeitjagd mit tödlichen Waffen.

Die IG Wild beim Wild fordert die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich unvermeidbar sind, sollen sie durch eine professionell ausgebildete und staatlich verantwortete Wildhut nach Genfer Vorbild erfolgen. Solange die Hobby-Jagd besteht, braucht es zudem jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten, wiederkehrende praktische Sicherheitsprüfungen und eine verbindliche Altersobergrenze. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 05:11

In Graubünden gibt es keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem behandeln manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Täler, Hochsitze und Wildwechsel wie ihren Privatbesitz. Dabei sind Wildtiere herrenlos, Privatgrund ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer nicht jagdfrei, und der Kanton gibt gleichzeitig Wolfswelpen proaktiv zum Abschuss frei. Es braucht Schutz statt Hobby-Jagd: jagdfreien Privatgrund, Herdenschutz und volle Transparenz bei Abschüssen. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

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08.09.2026
Di 05:11

Der neue Jagd-Kodex des Bündner Patentjägerverbands fordert Respekt vor Wildtieren und kritisiert inszenierte Erlegerbilder. Gleichzeitig steht ein Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator wegen öffentlich verbreiteter Bilder mit getöteten Wildtieren in der Kritik – ein eklatanter Widerspruch zur eigenen Verbandsrhetorik. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Jagd Kodex Graubünden Der Widerspruch in den eigenen Reihen

07.09.2026
Mo 11:02

Avers: Hobby-Jäger erlegt Pferd statt Hirsch

In Avers Cröt hat ein Hobby-Jäger am Sonntagmorgen ein Pferd erschossen. Er befand sich kurz nach 6 Uhr bei der Örtlichkeit Indercröt auf der Hobby-Jagd und gab einen Schuss auf ein Tier auf einer Wiese ab. Erst danach stellte er fest, dass es sich nicht um einen Hirsch, sondern um ein Pferd handelte. Die Verwechslung meldete er umgehend der Wildhut.

Der geständige Hobby-Jäger wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht. Vor Ort wurde ihm das Jagdpatent entzogen.

Ein Pferd auf einer offenen Wiese, im ersten Dämmerlicht mit einem Hirsch verwechselt: Der Fall reiht sich ein in eine lange Kette von Verwechslungsschüssen, bei denen die Ansprechpflicht, also die sichere Identifikation des Ziels vor dem Schuss, missachtet wurde. Erst 2021 hatte ein Hobby-Jäger in Chapella im Oberengadin einen Rehbock mit einem isländischen Pferd verwechselt und das Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste.

07.09.2026
Mo 04:32

Wildbret als «Heimat auf dem Teller»: Was die Genussberichte über die Gesundheitsgefahr verschweigen

Zum Saisonstart inszenieren Medien und Beizen das Bündner Wildgericht als Tradition, doch die Warnungen der Behörden fehlen konsequent. Die WHO-Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch wie Wildwurst oder Wildschinken als Gruppe-1-Karzinogen ein, in derselben Beweiskategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen; rotes Fleisch, zu dem Wildbret zählt, gilt als «wahrscheinlich krebserregend» (Gruppe 2A). Hinzu kommen mikrobiologische Risiken: Nach dem Schuss beginnt die Blutgerinnung sofort, im Alpenraum vergehen bis zur Bergung oft Stunden, in denen die Darmbarriere zusammenbricht und Keime ins Fleisch wandern können. BLV, BfR und ANSES raten empfindlichen Gruppen ausdrücklich zur Vorsicht. Und jeder dritte kontrollierte Betrieb in Graubünden und Glarus log bei der Herkunft. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

05.09.2026
SA 08:05

Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst

Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 06:46

AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 05:35

Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

02.09.2026
Mi 06:08

Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen

Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

01.09.2026
Di 08:30

4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig

Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

28.08.2026
Fr 14:30

Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat

Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

«Der Wolf jagt mit»: Was der oberste Bündner Hobby-Jäger bei den Amtszahlen ausblendet

Der Präsident des Patentjäger-Verbands sagt, der Wolf erschwere die Jagd. Richtig ist auch: In Wolfsregionen berücksichtigt der Kanton den Wolfsabgang bereits in der Abschussplanung.

Zum Start der Bündner Hochjagd sagte Benjamin Hefti, Präsident des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbands, gegenüber der «Südostschweiz»: «Der Wolf hat durchaus einen Einfluss auf den Jagderfolg. Der Wolf jagt mit.«

Das ist nicht falsch. Wolfspräsenz verändert das Verhalten von Rotwild, erhöht lokal die Fluchtdistanz und kann die Hobby-Jagd unberechenbarer machen.

Unvollständig ist Heftis Aussage trotzdem. Die kantonale Jagdplanung zeigt die andere Seite: Wo stabile Wolfsrudel präsent sind, berücksichtigt der Kanton den Wolfsabgang in der Abschussplanung und passt die angenommene Nachwuchsrate regional nach unten an, um gerissene und nicht aufgefundene Kälber einzurechnen. Wächst weniger nach, muss auch weniger jagdlich entnommen werden. Der Wolf ist damit nicht bloss Jagdkonkurrenz, sondern ein Faktor, der der Verwaltung in einzelnen Regionen zusätzliche Abschüsse ersparen kann.

Was der Wolf mit der Jagd macht, ist nicht eindeutig negativ

Hefti hat recht, wenn er auf die veränderte Jagdsituation hinweist. Nach Darstellung des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) reagiert Rotwild auf Wolfspräsenz mit stärkerer Bewegung, kleineren Gruppen, höherer Aufmerksamkeit und grösserer Fluchtdistanz. Bisher gut vorhersehbare Jagdgebiete können dadurch schwieriger bejagbar werden. Gleichzeitig gelingen Abschüsse plötzlich dort, wo früher kaum Jagderfolg möglich war.

Der Satz «Der Wolf jagt mit» beschreibt diese veränderte Ausgangslage bildhaft zutreffend. Als angebliche Fehlbehauptung wäre er nicht anzugreifen, und das ist auch nicht der Punkt. Der entscheidende Zusatz stammt vom AJF selbst: Der Wolf verunmöglicht die Jagd nicht; laut Amt kann er den Jagderfolg regional sogar begünstigen. Nicht der Wolf «nimmt den Jägern das Wild weg». Er verändert die Bedingungen: Teils erschwert er einzelne Jagdsituationen, teils trägt er zur Zielerreichung bei. Dass die Rückkehr der Beutegreifer die Wildverteilung und den Störungsdruck verschiebt, hat das AJF auch andernorts eingeräumt, wie der Beitrag «Graubünden: Jagdamt beklagt Störung des Wilds» zeigt.

Am Calanda verringert der Wolf den Bedarf an Sonderjagd

Das Calanda-Rudel zeigt, weshalb Heftis Konkurrenz-Erzählung zu kurz greift. In Wolfsregionen verändert sich nicht nur das Verhalten des Rotwilds, auch die behördliche Planung reagiert auf die Prädation. Wo stabile Rudel leben, liegt die Zuwachsrate der Hirsche tiefer. Wächst weniger nach, müssen zur Regulierung der Bestände auch weniger Tiere entnommen werden. Der Kanton passt seine Abschusspläne deshalb in Regionen mit stabilen Rudeln an die Wolfspräsenz an.

Am Calanda-Massiv bei Chur, wo sich 2011 das erste Wolfsrudel der Schweiz bildete, wurde diese Wirkung besonders sichtbar. «Wölfe helfen, die Hirschpopulation zu regulieren»: In den beiden dortigen Jagdregionen kann die Hirschpopulation weitestgehend bereits mit der Hochjagd im September reguliert werden. Auf die umstrittene Sonderjagd im November und Dezember kann jeweils verzichtet werden, oder es sind nur wenige Abschüsse nötig. Der Wolf «jagt» also tatsächlich mit, aber nicht nur gegen die Jagd. Seine Prädation verringert einen Teil jenes Regulierungsbedarfs, der sonst mit zusätzlichen Abschüssen gedeckt werden müsste, wie sie regelmässig auf der Sonderjagd erfolgen.

Entscheidend ist dabei nicht die Behauptung, der Wolf mache jede Jagd überflüssig. Er ersetzt weder die Hochjagd noch reguliert er die Bestände im Alleingang, und genau das bestreitet auch Hefti zu Recht. Entscheidend ist: Er kann den Bedarf an der besonders umstrittenen Sonderjagd im Spätherbst und Winter deutlich senken. Das ist die Hälfte der Rechnung, die in einer Klage über den Jagderfolg gern fehlt.

Was die Zahlen des AJF wirklich zeigen

Ein Blick in die Mortalitätsstatistik ordnet die Rolle des Wolfs nüchtern ein. Von der ersten neuen Rudelbildung bis 2024 registrierte das AJF 1’533 aufgefundene Wolfsrisse. Im selben Zeitraum wurden insgesamt rund 14’400 Fallwildtiere entdeckt, davon 3’650 Verkehrsopfer und etwa 4’500 Tiere, die an Alter, Krankheit oder Schwäche starben. Der Wolf ist damit ein sichtbarer und zunehmend wichtiger Faktor innerhalb der registrierten Mortalität, aber nicht die einzige und nicht automatisch die dominante Todesursache. Hinzu kommt eine Dunkelziffer nicht aufgefundener Kadaver, die für die gesamte Statistik gilt, nicht nur für Wolfsrisse.

Wer sich das Fallwild beim Rothirsch über die Jahrzehnte ansieht, erkennt die Grössenverhältnisse. Die vom Bund geführte eidgenössische Jagdstatistik zeigt für Graubünden, dass Fallwild seit Jahrzehnten viele Ursachen hat. Alter, Krankheit und Schwäche sowie Verkehrsopfer prägen die Mortalität seit langem; die Kategorie «Beute grosser Beutegreifer» ist erst mit der Rückkehr von Wolf und Luchs relevant geworden. In der langjährigen Mortalitätsstatistik ist der Wolf damit ein vergleichsweise neuer, aber zunehmend relevanter Faktor, nicht die vollständige Erklärung für die Entwicklung der Rotwildbestände.

Aufschlussreich ist die Selektivität. Nach Darstellung des AJF zeigen die seit 2020 ausgewerteten Wolfsrisse einen hohen Anteil an Kälbern; zudem werden häufig schwache Tiere und weibliche Hirsche registriert. Von den 1’142 Wolfsrissen, bei denen seit 2020 das Alter bestimmt werden konnte, waren 55 Prozent Kälber. Der Wolf reisst damit überproportional häufig Jungtiere und beeinflusst so den jährlichen Zuwachs, genau jene Grösse, die für die Abschussplanung des Folgejahres massgeblich ist. Damit werden übrigens auch mehr Hirschkühe jagdbar, weil sie kein Kalb mehr säugen.

Der kantonsweite Nullbefund ist öffentlich nicht überprüfbar

Hefti könnte an dieser Stelle auf eine vom AJF in Auftrag gegebene Masterarbeit der Universität für Bodenkultur Wien verweisen, wonach sich über den gesamten Kanton kein direkter statistischer Einfluss des Wolfs auf die Jagdstrecke nachweisen lasse. Genau diesen kantonsweiten Nullbefund führt der «Südostschweiz»-Artikel als Beleg dafür an, dass der Wolf die Jagd unterm Strich kaum beeinträchtige.

Nur: Eine öffentlich zugängliche Fassung dieser Arbeit mit vollständiger Methodik, Datengrundlage und Ergebnissen ist nicht auffindbar. Die Universität für Bodenkultur Wien führt das Vorhaben «Einfluss von Wölfen auf die Rotwildstrecke im Kanton Graubünden» bis heute unter ihren laufenden Master- und Dissertationsarbeiten, betreut von Prof. Klaus Hackländer; in der Liste der abgeschlossenen Arbeiten des Instituts erscheint es nicht. Bereits 2023 hatte das AJF angekündigt, den Wolfseinfluss auf die Hirschstrecke im Folgejahr durch eine BOKU-Masterarbeit untersuchen zu lassen.

Der von der Zeitung referierte kantonsweite Befund kann deshalb nicht im Detail überprüft werden. Wer ihn zitiert, sollte offenlegen, auf welcher Datengrundlage, für welchen Zeitraum und mit welcher räumlichen Auflösung er zustande kam. Ohne diese Angaben bleibt unklar, was «kein direkter statistischer Einfluss» genau misst und was nicht.

Und selbst wenn der Befund Bestand hätte: Er widerlegt die lokalen Wirkungen nicht. Der Zeitungsartikel selbst beschreibt zugleich regionale und indirekte Wolfswirkungen, veränderte Wildverteilung, höhere Fluchtdistanzen und lokal unterschiedliche Folgen für die Bejagung. Diese Beobachtungen lassen sich nicht mit einer einzigen kantonsweiten Kennzahl abschliessend einordnen. Nach Darstellung der «Südostschweiz» spielen ausserdem klimatische Bedingungen und menschliche Eingriffe, ausdrücklich auch die Jagd, für die Hirschzahlen eine grössere Rolle als der bisher messbare direkte Wolfseinfluss. Auch das spricht gegen jede Erklärung, die den Wolf allein ins Zentrum stellt.

«Keine wolfsfeindliche Position»? Die Verbandslinie sagt etwas anderes

Hefti geht im Interview noch weiter. Dass es Jagende gebe, die wegen der Wolfskonkurrenz kein Patent mehr lösten, könne er nicht bestätigen, er habe von keinem solchen Fall Kenntnis. Und die Bündner Jägerschaft vertrete, wie auch der kantonale Verband, keine wolfsfeindliche Position.

Beide Aussagen sind bei näherem Hinsehen schwächer, als sie klingen. Dass Hefti keinen Fall eines wolfsbedingten Patentverzichts kennt, belegt nur eines: dass er keinen kennt. Aus fehlender Kenntnis lässt sich weder das eine noch das andere ableiten, das Argument ist zirkulär und trägt nichts zur Sache bei.

Gewichtiger ist die zweite Aussage. Hefti sagt, der Bündner Kantonale Patentjäger-Verband vertrete keine wolfsfeindliche Position. Diese Selbstbeschreibung steht in Spannung zu den wiederholten Forderungen des Verbands nach weitgehenden Wolfsabschüssen, wie sie der Beitrag «Bündner Patentjäger: Tarzisius Caviezel geht, Wolf-Kurs bleibt» nachzeichnet. Die Frage ist dabei nicht, ob einzelne Mitglieder den Wolf persönlich ablehnen. Entscheidend ist die politische Linie: Wer sich für eine möglichst weitgehende Dezimierung von Rudeln einsetzt und natürliche Prädation als Störung der Hobby-Jagd darstellt, kann schwerlich glaubhaft für sich beanspruchen, dem Wolf neutral gegenüberzustehen. Der Verband ist daran zu messen, welche Regulierungsmassnahmen er konkret fordert, mit welcher Begründung und in welchem Umfang, nicht an der Selbstdarstellung.

Der Luchs

Der Wolf ist nicht der einzige Beutegreifer in Graubünden. Beim Reh und bei der Gämse spielt auch der Luchs eine wichtige Rolle. Für die hier diskutierte Frage der Hirschregulierung und der Abschussplanung ist jedoch der Wolf der entscheidende Faktor, weil die kantonalen Daten und Pläne seine Wirkung ausdrücklich berücksichtigen.

Der Denkfehler: «Der Wolf allein genügt nicht» heisst nicht «also braucht es Hobby-Jäger»

An einer Stelle hat Hefti sogar ausdrücklich recht, und trotzdem zieht er den falschen Schluss. Es bewahrheitete sich nicht, dass es keine Hobby-Jägerinnen und -Jäger mehr brauche, sagt er. Der Wolf allein genüge für die Regulierung der Bestände nicht. Der erste Halbsatz ist korrekt und wird auch hier nicht bestritten: Der Wolf reguliert nicht im Alleingang.

Der Fehler steckt im stillschweigenden zweiten Schritt. Aus «der Wolf allein genügt nicht» folgt bei Hefti wie von selbst «also braucht es die Hobby-Jägerschaft». Das ist eine falsche Alternative. Dass der Wolf allein die Hobby-Jagd nicht ersetzt, bedeutet nicht, dass Freizeitjagd die einzige Option ist. Wo behördliche Regulierung nötig bleibt, stellt sich die politische Frage, ob sie durch Tausende Patentjägerinnen und Patentjäger erfolgen soll oder gezielt durch professionell ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter. Genau diese dritte Option, wie sie der Kanton Genf seit 1974 kennt, lässt Hefti weg. Die Argumente dafür bündelt das Argumentarium für Wildhüter auf wildbeimwild.com.

Diese Grundsatzfrage ist von der eigentlichen Wolfswirkung zu trennen. Aber sie zeigt, wie verkürzt Heftis Schluss ist: Zwischen «nur der Wolf» und «Tausende Hobby-Jäger» liegt ein ganzes, andernorts längst erprobtes Modell.

Was in einer ehrlichen Debatte an erster Stelle stünde

Benjamin Hefti beschreibt mit dem Satz «Der Wolf jagt mit» eine reale Erfahrung: Rotwild reagiert auf Wolfspräsenz, wird vorsichtiger und ist lokal schwieriger zu bejagen. Doch wer daraus eine Klage über den Jagderfolg macht, darf die andere Hälfte der Rechnung nicht unterschlagen.

Weniger Zuwachs durch Wolfspräsenz bedeutet weniger nötige Abschüsse. Der Kanton berücksichtigt den Wolfsabgang bereits in der Abschussplanung und passt die angenommene Nachwuchsrate regional nach unten an, um gerissene und nicht aufgefundene Kälber einzurechnen. Der Wolf ist deshalb weder der Grund, weshalb die Jagd überflüssig würde, noch bloss der Konkurrent, als den ihn Jagdverbände gern darstellen. Er ist ein natürlicher Regulierungsfaktor, und am Calanda verringert seine Prädation den Bedarf an jener Sonderjagd, die sonst nach der Hochjagd nötig wird.

Dass der Wolf allein nicht genügt, beantwortet noch nicht die politische Frage, wer allfällige weitere Eingriffe vornehmen soll. Eine ehrliche Debatte muss deshalb zweierlei leisten: natürliche Prädation, Jagd und menschliche Störung sauber auseinanderhalten, und offenlegen, weshalb die verbleibende Regulierung zwingend einer bewaffneten Freizeitlobby und nicht einer professionellen Wildhut übertragen werden soll. Genau das müsste an erster Stelle stehen.

Dass ausgerechnet der oberste Repräsentant der Bündner Hobby-Jägerschaft diese Seite der Rechnung auslässt, überrascht angesichts der abschussfreundlichen Verbandslinie wenig. Wer mehr zum System der Hochjagd und ihren ökologischen Folgen wissen will, findet die Einordnung im Dossier «Hochjagd Schweiz».

Fuchsmanagement statt Fuchsjagd: Berner Motion fordert die Ablösung

Sechs Fraktionen fordern im Kanton Bern den Systemwechsel: weg von der Hobby-Jagd auf den Fuchs, hin zu wissenschaftlich fundiertem Fuchsmanagement.

Im Berner Grossen Rat fordert ein parteiübergreifend getragener Vorstoss den Systemwechsel in der Fuchspolitik.

Am 8. September 2026 reichte GLP-Grossrat Casimir von Arx die Motion «Von der Fuchsjagd zum Fuchsmanagement» ein (Motion 237-2026, Geschäft 2026.GRPARL.559). Der Vorstoss verlangt, die heutige Hobby-Jagd auf den Fuchs durch ein wissenschaftlich fundiertes Fuchsmanagement zu ersetzen.

Getragen wird die Motion von sechs Ratsmitgliedern aus fünf Fraktionen: Casimir von Arx (GLP), Mathias Müller (SVP), Dominique Bühler (Grüne), Susanne Clauss (SP), Claudine Esseiva (FDP) und Manuel C. Widmer (Grüne).

Vom Feldversuch zum Systemwechsel

Dem neuen Vorstoss ging eine weniger weitreichende Motion voraus. Von Arx hatte im Dezember 2025 zunächst einen wissenschaftlich begleiteten Feldversuch zum Verzicht auf die Fuchsjagd verlangt (Motion 351-2025, Geschäft 2025.GRPARL.1535). Der Regierungsrat lehnte das Anliegen am 6. Mai 2026 ab und verwies darauf, der Fuchs sei nach Bundesrecht eine jagdbare Art, Einschränkungen seien nur aus Artenschutzgründen angezeigt. Bemerkenswert ist eine Passage, die er selbst formuliert: Die Jagd auf nicht bedrohte Arten wie den Fuchs sei «faktisch ein Selbstzweck» und müsse keinen expliziten Regulationsauftrag erfüllen. Damit bestätigt die Regierung genau jenen Punkt, den die Hobby-Jagd öffentlich gewöhnlich bestreitet. Die Motionäre wiederum nannten die wissenschaftliche Faktenlage für die Zwecke, mit denen die Fuchsjagd gerechtfertigt wird, «äusserst dürftig». Sie bestreiten nicht, dass es zuweilen Probleme mit Füchsen gibt, sondern fragen, welchen Beitrag die Jagd unter dem Strich zu deren Lösung leistet.

Statt sich mit der Ablehnung abzufinden, zog von Arx die frühere Motion zurück und reichte eine weitergehende ein. Aus dem vorgeschlagenen Versuch wurde der Anspruch auf einen Systemwechsel. Den fachlichen Anlass dafür lieferte der Kanton Zug: Er gab als erster Kanton der Schweiz einen unabhängigen Fachbericht zur Fuchsjagd in Auftrag (SWILD, Mai 2026). Weil dieser Bericht die Fragen des Feldversuchs bereits beantwortet, überspringt die neue Motion die Testphase und verlangt direkt die Umsetzung.

Was die Motion verlangt

Die Motion beauftragt den Regierungsrat mit vier Punkten. Der Kanton soll Daten zur Verbreitung von Füchsen und zu tatsächlich verursachten Schäden systematisch erheben und regelmässig veröffentlichen. Auf dieser Grundlage soll die bisherige Fuchsjagd durch ein wissenschaftlich fundiertes Fuchsmanagement ersetzt werden, das ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Fuchs fördert und Tierleid begrenzt. Vorrang haben nichtletale Massnahmen wie die Sicherung von Abfällen, Vergrämung und wirksame Zäunung zum Schutz von Wild- und Nutztieren. Schliesslich soll der Regierungsrat die nötigen rechtlichen Anpassungen vorlegen.

Ein solches Fuchsmanagement bedeutet nicht, bei konkreten Problemen untätig zu bleiben. Kranke oder verletzte Tiere sowie einzelne konfliktverursachende Füchse könnten weiterhin durch die Wildhut erlegt werden. Zur Debatte steht nicht der gezielte Eingriff im Einzelfall, sondern die flächendeckende Hobby-Jagd ohne nachweisbaren Nutzen.

Was die Berner Zahlen zeigen

Ein Blick in die eidgenössische Jagdstatistik stützt die Stossrichtung der Motion. Die Zahl der im Kanton Bern erlegten Füchse ist über die letzten 25 Jahre stark gesunken: von Spitzenwerten um 8’000 Tiere jährlich in den 1990er-Jahren auf zuletzt rund 2’000 bis 2’500. Ein entsprechender Einbruch des Fuchsbestands ist nicht dokumentiert, ebenso wenig die von Jagdverbänden regelmässig prophezeiten Folgen.

Zugleich werden im Kanton Bern inzwischen deutlich mehr verendete Füchse als Fallwild registriert als jagdlich erlegt. Das erfasste Fallwild liegt bei rund 3’400 bis 3’500 Tieren pro Jahr, der grösste Teil davon entfällt auf Verkehrsunfälle. Abschusszahlen taugen deshalb nicht als direktes Mass für die Bestandsgrösse, sie bilden auch Jagdpraxis, Meldeverhalten und Erfassungsintensität ab. Quelle: Eidgenössische Jagdstatistik des BAFU, eigene Auswertung.

Wissenschaftliche Grundlage

Der Zuger Fachbericht von SWILD kommt zum Schluss, dass die heute übliche, räumlich wenig koordinierte Fuchsjagd keine nachhaltige Regulation von Fuchsbeständen erwarten lässt. Höhere Fortpflanzung, bessere Überlebensraten und Zuwanderung können Abschüsse ausgleichen. Zudem fehlen lokal und regional verlässliche Bestandsdaten, mit denen sich ein Regulationseffekt sauber überprüfen liesse.

Auch zur Krankheitsbekämpfung ist die Jagd keine verlässliche Massnahme. Der Bericht verweist darauf, dass erhöhte Mobilität und Zuwanderung in bejagten Beständen die Ausbreitung von Krankheiten begünstigen können. Bei der Tollwut erwies sich die orale Impfkampagne als entscheidende Massnahme zur erfolgreichen Bekämpfung; intensive Bejagung hatte zuvor keinen vergleichbaren Erfolg gebracht. Für den Schutz von Wild- und Nutztieren rückt der Bericht nichtletale Massnahmen ins Zentrum: sichere Gehege und Zäune, verbessertes Betriebsmanagement und die Begrenzung menschgemachter Nahrungsquellen.

Wie ein solcher Weg aussehen kann, zeigt der Kanton Genf: Dort ist die Hobby-Jagd seit 1974 verboten. Nur staatliche Wildhüter greifen dort ein, in den letzten beiden Jahren ohne einen einzigen Regulierungsabschuss beim Fuchs. Wer Genf lobt, spricht sich damit gegen die reguläre Hobby-Jagd auf den Fuchs aus, nicht für sie.

Wie es weitergeht

Entscheidend ist die parteiübergreifende Trägerschaft. Dass ein Vorstoss zur Abkehr von der routinemässigen Fuchsjagd von SVP bis Grüne mitgetragen wird, zeigt: Die Frage nach Sinn, Wirkung und Verhältnismässigkeit der Hobby-Jagd auf den Fuchs reicht längst über traditionelle Tierschutzkreise hinaus.

Der Regierungsrat wird zunächst zum Vorstoss Stellung nehmen. Mit einer Beratung im Grossen Rat ist frühestens im Frühling oder Sommer 2027 zu rechnen.

Das vollständige Vorstossdokument gibt es hier: Motion «Von der Fuchsjagd zum Fuchsmanagement» (PDF)

Wer sich einbringen will, findet auf unserer Aktionsseite einen Musterbrief an den Grossen Rat: Fuchsjagd stoppen, Grossen Rat Bern anschreiben.

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Island kündigt Walfangverbot an: Bis zu 70 Finnwale noch freigegeben

Islands Regierung will den kommerziellen Walfang gesetzlich stoppen. Doch in der laufenden Saison dürfen noch bis zu 70 weitere Finnwale getötet werden.

Islands Regierung will den kommerziellen Walfang per Gesetz beenden.

Bringt sie den angekündigten Entwurf im Februar 2027 erfolgreich durch das Parlament, wären weltweit nur noch Norwegen und Japan als Staaten mit kommerziellem Walfang übrig. Wie die Regierung diese Woche auf ihrer Website mitteilte, soll die Vorlage ein «dauerhaftes Verbot des Walfangs» vorsehen. Da die Regierungskoalition über eine Mehrheit im Parlament verfügt, gilt eine Annahme als wahrscheinlich.

Verbot angekündigt, Quote noch nicht ausgeschöpft

Die Ankündigung kommt jedoch zu spät für jene Finnwale, die in Islands laufender Fangsaison noch getötet werden dürfen. Von Juni bis Ende September erlaubt die Quote für 2026 bis zu 150 Finnwale. Bis zum 9. September waren nach Angaben der Tierschutzorganisation Humane World for Animals bereits 80 Tiere erlegt. In der laufenden Saison könnten damit noch höchstens 70 weitere Finnwale sterben, falls die verbleibende Saisonquote ausgeschöpft wird.

Bis zu einem allfälligen Inkrafttreten eines Verbots bleibt die Jagd nach geltender Rechtslage erlaubt. Zeitpunkt des Inkrafttretens, der parlamentarische Verlauf und mögliche Übergangsbestimmungen sind offen.

Finnwale gelten nach dem Blauwal als zweitgrösste Tierart der Erde. Die Weltnaturschutzunion IUCN führt sie auf ihrer Roten Liste als «gefährdet».

Ein einziges Unternehmen hält den Walfang am Leben

Getragen wird der isländische Walfang faktisch von einem einzigen Unternehmen: Hvalur hf. des Unternehmers Kristján Loftsson. Die Firma ist die letzte kommerziell aktive Walfangoperation im Nordatlantik. Nach Unterbrechungen in den Vorjahren nahm Hvalur 2026 die Jagd auf Finnwale wieder auf. In den beiden Jahren zuvor blieb die Jagd trotz gültiger Lizenz vollständig aus, weil der Absatz in Japan als einzigem Abnehmermarkt wirtschaftlich unattraktiv geworden war.

Besonders umstritten bleibt die Lizenzpolitik. Ende 2024 erhielt Hvalur eine auf fünf Jahre angelegte Fanglizenz, ausgestellt von einer geschäftsführenden Übergangsregierung in deren letzten Amtstagen. Tierschutzorganisationen kritisierten die Entscheidung scharf, auch weil frühere behördliche Kontrollen gravierende Tierschutzprobleme beim Einsatz explosiver Harpunen dokumentiert hatten. Ein Bericht der isländischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde MAST hielt fest, dass einzelne Tiere nach dem Harpunentreffer sehr lange bis zum Tod brauchten. Die angekündigte Gesetzesinitiative würde die Lizenz politisch und rechtlich grundsätzlich infrage stellen.

Wildtiere zahlen den Preis eines politischen Spiels

Der Widerspruch ist offensichtlich. Eine Regierung, die den Walfang beenden will, lässt gleichzeitig zu, dass bis zum letzten legalen Tag weiter Harpunen abgefeuert werden. Wendy Higgins von Humane World for Animals sprach von erheblichem politischem und öffentlichem Rückhalt für das Verbot sowie von zwingenden ethischen, veterinärmedizinischen, rechtlichen und artenschutzbezogenen Gründen für dessen Erfolg.

Das Muster ist auch aus der Schweizer Debatte um die Hobby-Jagd vertraut: Solange ein wirtschaftliches oder ideologisches Einzelinteresse gesetzlich abgesichert ist, sterben Wildtiere weiter, obwohl Bevölkerung und Wissenschaft längst weiter sind. Ob am Ende tatsächlich kein Finnwal mehr fällt, entscheidet sich nicht an der Ankündigung, sondern daran, wie viele Tiere die noch nicht ausgeschöpfte Quote kostet und wie schnell das Verbot Gesetz wird.

Mehr zum Thema in unserem Beitrag Island genehmigt trotz aller Skandale Walfang in 2024 sowie zu Japans Rückkehr zum kommerziellen Walfang.

Windkraft im Kanton Bern: Grüne Regierungsrätin Trede scheitert mit Verordnung gegen die Gemeinde-Mitsprache

Mit 76 zu 75 Stimmen überwies der Grosse Rat eine Motion zum Schutz der Gemeinde-Mitsprache. Aline Tredes Direktion wollte das kommunale Zustimmungsrecht per dringlicher Verordnung streichen.

Es hätte knapper nicht ausgehen können: Mit 76 zu 75 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Grosse Rat des Kantons Bern am 10. September 2026 eine Motion überwiesen, welche die Mitsprache der Standortgemeinden bei grossen Windenergieprojekten gesetzlich absichern soll.

Damit stellte sich das Kantonsparlament knapp gegen den von der eigenen Regierung vorgesehenen Verordnungsweg, hauchdünn, aber deutlich genug für einen politischen Dämpfer.

Bemerkenswert ist die politische Konstellation. Es war die grüne Justizdirektorin Aline Trede, deren Direktion den Gemeinden das Zustimmungsrecht auf dem Verordnungsweg entziehen wollte. Ausgerechnet eine Vertreterin jener Partei, die sich Bürgernähe und Basisdemokratie auf die Fahne schreibt, wollte die kommunale Mitbestimmung nicht durch eine referendumsfähige Gesetzesänderung beschneiden, sondern per dringlicher Verordnung.

Der bundesrechtliche Hintergrund

Auslöser ist der seit dem 1. April 2026 geltende Beschleunigungserlass des Bundes für erneuerbare Energien. Für Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse führt neu der Standortkanton ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren durch, in dem auch bislang kommunale Bewilligungen gebündelt werden. Grundsätzlich bleibt die Zustimmung der Standortgemeinde vorgesehen, das Bundesrecht erlaubt den Kantonen jedoch, davon abweichende Regelungen zu erlassen. Genau um diese kantonalrechtliche Ausgestaltung dreht sich der Berner Konflikt.

Die Direktion unter Regierungsrätin Trede wollte diesen Spielraum in einer Einführungsverordnung bis zum Äussersten ausreizen: Im Entwurf sollte die Zustimmung der Standortgemeinde für solche Projekte nicht mehr erforderlich sein. Besonders stossend: Der Entwurf wurde nicht in eine ordentliche öffentliche Vernehmlassung gegeben, sondern lediglich in eine Konsultation, und dies mitten in den Sommerferien. Der Verband Bernischer Gemeinden bezeichnete den Verordnungsweg als rechtlich höchst problematisch. VBG‑Präsident Daniel Bichsel sprach von verfassungsrechtlichen Bedenken. Kritiker halten das Vorgehen für verfassungsrechtlich wie gesetzlich fragwürdig.

Der Volksentscheid, der bedeutungslos werden sollte

Wie weitreichend die Frage ist, zeigt das Beispiel Kirchlindach. Oberhalb der Gemeinde plant Windenergie Schweiz einen Windpark mit fünf Anlagen von rund 200 Metern Höhe. Die Bevölkerung hatte sich vorsorglich abgesichert: Im Juni 2026 nahmen die Stimmberechtigten eine Änderung der Gemeindeordnung mit 1’261 zu 322 Stimmen an, die einen kommunalen Urnenentscheid über ein allfälliges Projekt verankert. Genau dieses demokratische Instrument drohte durch die kantonale Verordnung bedeutungslos zu werden. Der Gemeinderat von Kirchlindach kritisierte den Verordnungsentwurf denn auch ausdrücklich.

Motion überwiesen, Sache noch nicht entschieden

Die vom SVP-Grossrat Nils Fiechter eingereichte Motion verlangt, dass das Mitspracherecht der Gemeinden nicht bloss auf Verordnungsebene, sondern in einem Gesetz geregelt wird. Der Kern der Kritik: Eine solche Einschränkung dürfe nicht ohne Zustimmung des Grossen Rates geschehen, sondern brauche eine referendumsfähige Gesetzesänderung. Die Gegenseite argumentierte, es handle sich um Projekte von nationalem Interesse.

Zur Einordnung: Mit der Annahme der Motion ist die Sache noch nicht definitiv entschieden. Eine Motion ist ein verbindlicher parlamentarischer Auftrag an die Regierung, kein sofort geltendes Gesetz. Der Regierungsrat muss nun eine Vorlage ausarbeiten, die den parlamentarischen Prozess durchläuft und dem Referendum unterstehen kann. Anschliessend wird der Grosse Rat erneut befinden, ob die Standortgemeinden bei solchen Projekten ein ausdrückliches Zustimmungsrecht behalten. Der politische Druck, vom vorgesehenen Verordnungsweg abzusehen, ist nach dem heutigen Entscheid allerdings erheblich.

Warum das für den Wildtierschutz zählt

Für uns ist dieser Vorgang mehr als ein demokratiepolitisches Lehrstück. Wenn die Bevölkerung vor Ort nichts mehr zu sagen hat, verliert die Natur eine ihrer wirksamsten Schutzinstanzen. Denn es sind oft die Standortgemeinden, die lokale Kenntnisse über Wälder, Wildtierkorridore, Zugrouten sowie Brut- und Rückzugsgebiete einbringen. Eine frühzeitige und verbindliche Mitsprache kann helfen, Standorte mit hohen Konfliktrisiken genauer zu prüfen oder auszuschliessen.

Denn Windenergie ist nicht folgenlos für die Tierwelt. Besonders Vögel und Fledermäuse sind durch Kollisionen mit den Rotoren gefährdet. Bei Fledermäusen wird neben der direkten Kollision auch das Barotrauma als Mechanismus diskutiert, eine durch Druckveränderungen an den Rotorblättern verursachte innere Schädigung. Eine Übersicht in Nature Reviews Biodiversity verweist auf Schätzungen, wonach Windenergieanlagen allein in Ländern mit hoher Windkraftdichte jährlich rund eine Million Fledermäuse töten könnten; für Deutschland werden mehr als 200’000, für die USA mehr als 500’000 tote Fledermäuse pro Jahr geschätzt. Nach Angaben der IG Wald ohne Windturbinen dokumentierte ein Ornithologe im Juni 2022 innerhalb von zwei Tagen 86 getötete Vögel beim Windpark Gotthard. Windkraftanlagen in Berglagen bergen besondere Risiken für Greifvögel und Zugvögel, die thermische Aufwinde nutzen und dabei in den Gefahrenbereich der Rotoren geraten. Entscheidend sind dabei Standortwahl, Jahreszeit, Wetter, Artenvorkommen und wirksame Abschaltzeiten.

Dazu kommt die Standortfrage: Die Schweiz gehört zu den windschwächsten Gebieten Europas. Windanlagen erzeugen wetterabhängig Strom, ihre Jahresproduktion hängt stark von Windangebot, Standort und Anlagenhöhe ab. Aus Sicht der Kritiker stehen viele der bis zu 210 Meter hohen Alpenanlagen in einem Missverhältnis zwischen Ertrag, öffentlicher Förderung und den Eingriffen in Landschaft und Lebensräume. Für den Wildtierschutz genügt es deshalb nicht, eine Anlage pauschal als «erneuerbar» zu bezeichnen. Jede Anlage muss daran gemessen werden, ob ihr Stromertrag den Eingriff in Landschaft und Lebensräume rechtfertigt, gerade dort, wo sensible Arten, Zugrouten oder weitgehend unzerschnittene Lebensräume betroffen sind.

Der knappe Berner Entscheid ist damit ein doppeltes Signal: für die Gemeindeautonomie und für den Schutz jener Wildtiere, die sich gegen Rotorblätter nicht wehren können. Er deckt sich auch mit dem Anliegen der Gemeindeschutz-Initiative, die dem Stimmvolk das letzte Wort bei Windkraftprojekten in allen Kantonen sichern will.

Zürich beschliesst Ausbau von Taubenschlägen statt Tötung

Der Stadtzürcher Gemeinderat überweist eine Motion für betreute Taubenschläge nach dem Augsburger Modell an den Stadtrat.

Das Zürcher Stadtparlament hat den Stadtrat am Mittwoch beauftragt, eine kreditschaffende Vorlage für den Ausbau betreuter Taubenschläge auszuarbeiten.

Auslöser der Debatte war ein Video, das im Mai am Bahnhof Stadelhofen aufgenommen wurde: Wildhüter fingen dort Tauben ein und töteten sie unmittelbar danach, verstaut in schwarzen Abfallsäcken. Die Aufnahmen sorgten schweizweit für Empörung und führten zu einer Kundgebung mit rund 150 bis 300 Teilnehmenden.

Bisherige Praxis ohne Erfolg

Bislang tötete die Stadt Zürich jährlich bis zu 1’727 Tauben, um die Population einzudämmen. Auch ein Fütterungsverbot brachte keine Trendwende. Weil sich Stadttauben mehrmals jährlich fortpflanzen und trotz Verbots weiterhin gefüttert werden, blieb die Zahl der Tiere hoch.

Die Motionärinnen Selina Walgis und Sibylle Kauer (beide Grüne) fordern nun ein tierfreundliches Regulierungskonzept nach dem sogenannten Augsburger Modell: In betreuten Taubenschlägen sollen Eier gezielt entfernt oder durch Attrappen ersetzt werden, teilweise mit Unterstützung von Freiwilligen. Die konkreten Kosten muss der Stadtrat nun in seiner Vorlage darlegen.

Knappe Mehrheit im Rat

Die Ratslinke stellte sich hinter den Vorstoss. Moritz Bögli (AL) verlangte, jetzt Geld in die Hand zu nehmen, um das Problem langfristig zu lösen, das bisherige Vorgehen sei nicht mehr tragbar. Mathias Egloff (SP) sprach von einem Weg zu einer gesunden Population.

Aus bürgerlichen Reihen kam Widerstand: Die GLP verwies auf günstigere Alternativen, Thomas Bühler (Die Mitte) hielt die bestehenden drei Taubenschläge für ausreichend, und die FDP befürchtete zu hohe Kosten, ohne dass das Grundproblem der Fütterung damit gelöst wäre. Mit 61 zu 53 Stimmen wurde das Geschäft schliesslich knapp an den Stadtrat überwiesen. Stadträtin Simone Brander (SP) kündigte an, die Motion umsetzen zu wollen.

Ein Modell mit Signalwirkung

Der Entscheid zeigt, dass städtische Wildtierkonflikte auch ohne Abschuss oder Falle gelöst werden können, sofern der politische Wille vorhanden ist. Genau diese Frage nach tierschutzkonformen Alternativen stellt sich auch bei der Hobby-Jagd auf frei lebende Wildtiere ausserhalb der Stadt, wo Tötung nach wie vor als erste und oft einzige Antwort auf vermeintliche Konflikte gilt. Ob Zürich das Augsburger Modell nun konsequent umsetzt, dürfte sich frühestens mit der angekündigten Vorlage des Stadtrats zeigen.

Ein Wildhüter, der die Hobby-Jagd kontrolliert, und trotzdem zu ihr schaut

Ein Bündner Wildhüter nennt die Jagd, die er überwacht, selbst ein Hobby. Warum sein Arbeitsalltag zeigt, dass über den Abschuss Tausender Wildtiere Freizeitschützen entscheiden statt Fachleute.

Ein Bündner Wildhüter erklärt, das Tierwohl sei ihm das Wichtigste, und beschreibt zugleich einen Kontrollapparat, der zeigt, wie viel bei der Bündner Hochjagd 2026 schieflaufen kann.

Anfang September beginnt in Graubünden die 21-tägige Hochjagd, und mit ihr die Arbeit von Männern wie Thomas Hartmann. Der 54-Jährige ist Chef des Jagdbezirks Albula-Davos, war zwanzig Jahre lang selbst Hobby-Jäger und steht heute auf der anderen Seite: Er kontrolliert, ob sich Patentinhaberinnen und Patentinhaber an Regeln und Abschussvorgaben halten.

In einem ausführlichen Porträt beschreibt Hartmann Arbeitstage ab vier Uhr morgens, nächtliche Kontrollgänge mit Wärmebildkamera, Einsätze mit dem E-Mountainbike, mit dem er unberechenbar bleiben will, und Durchsuchungen von Fahrzeugen und Rucksäcken. Bei Jagdrecht, Waffenrecht und Wilderei arbeite die Wildhut mit der Kantonspolizei zusammen, sie sei jagdpolizeilich weitgehend der Polizei gleichgestellt. Das Porträt zeichnet das Bild eines naturverbundenen Beamten. Zugleich dokumentiert es, wie aufwendig die Überwachung eines Jagdbetriebs mit Tausenden privaten Jagdpatenten ist.

Warum ein einzelner Mann so viel Kontrolle braucht

Dieser Kontrollapparat ist keine Nebensache, sondern das eigentliche Eingeständnis. Ein System, das Präsenz im Gelände, Wärmebildtechnik, Fahrzeugdurchsuchungen, Sanktionen und polizeiliche Befugnisse braucht, ist kein Argument für die Hobby-Jagd, sondern gegen sie. Wer Tausende bewaffnete Personen mit Freizeitpatent drei Wochen lang über die Berge schickt, erzeugt einen permanenten Vollzugsbedarf, den keine andere Freizeitaktivität im Gebirge auch nur annähernd kennt.

Die Bündner Zahlen belegen den Umfang. Über Jahre hinweg registrierte der Kanton jährlich mehr als tausend Ordnungsbussen und Anzeigen im Zusammenhang mit Jagdverstössen, 2017 waren es 1’384. Diese Vorgänge sind nicht mit gleich vielen fehlbaren Personen gleichzusetzen, sie zeigen aber einen aussergewöhnlich hohen Kontroll- und Vollzugsaufwand. Ein erheblicher Teil betrifft Fehlabschüsse, also Tiere, die widerrechtlich erlegt wurden, weil Art, Geschlecht, Alter oder Freigabe nicht stimmten. Bei der Hochjagd 2022 registrierte das Amt 790 solcher Fehlabschüsse bei rund neun Prozent der Strecke. Das ist kein Randphänomen, sondern ein wiederkehrendes Merkmal des Jagdbetriebs. Wie tief das Kontroll- und Sanktionsnetz reicht, zeigt auch die Übersicht zu Kontrolle und Konsequenzen bei der Bündner Hochjagd.

Das Tierwohl-Bekenntnis und sein Widerspruch

Der stärkste Satz des Porträts ist zugleich sein grösster Widerspruch. Hartmann sagt, das Schöne an seinem Beruf sei, ein Tier von seinen Schmerzen erlösen zu können, deshalb sei er Wildhüter und kein Hobby-Jäger mehr, das Tierwohl sei ihm das Wichtigste. Genau dieser Gnadenschuss beendet aber Leiden, das häufig erst entsteht, weil ein Tier nach einem jagdlichen Schuss nicht unmittelbar stirbt, angeschossen flüchtet und erst bei der Nachsuche gefunden wird, wenn es überhaupt gefunden wird.

Die Nachsuche-Bilanz ist ernüchternd. In Graubünden sind Jahr für Jahr rund tausend Nachsuchen nötig, und die Erfolgsquote lag in einzelnen Jahren bei nur knapp sechzig Prozent. Wo eine Suche ohne Fund endet, bleibt offen, ob ein verletztes Tier weiterlebt oder tagelang unbemerkt verendet. Soweit diese Nachsuchen auf Schüsse während der Jagd zurückgehen, ist das Leiden menschengemacht: Es entsteht nicht durch natürliche Prädation, sondern durch einen Jagdbetrieb, in dem Tiere getroffen werden und nicht sofort sterben. Nicht Beutegreifer verursachen dieses Leid, sondern Menschen mit Freizeitpatent. Dass die Hochjagd das Wild in eine Dauerstörung versetzt, belegt auch der Befund, wonach das Bündner Jagdamt sinkende Hirschbestände und mehr Störung des Wilds meldet.

Was das Porträt ausblendet

Das Bild der drei Generationen beim erlegten Reh, über das sich der Wildhüter im Text sichtlich freut, wird unkommentiert als Idylle präsentiert. Dass hier die Tötung von Wildtieren als Familienerlebnis über Grosseltern, Eltern und Kinder weitergegeben wird, bleibt unhinterfragt. Auch die Rede vom guten Verhältnis zwischen Wildhut und Jägerschaft verschweigt den strukturellen Interessenkonflikt: Kontrolleure und Kontrollierte stammen aus derselben Kultur, viele Wildhüter waren wie Hartmann selbst jahrzehntelang Hobby-Jäger. Wer soll ein System glaubwürdig kontrollieren, dessen Teil er ein halbes Berufsleben lang war?

Am aufschlussreichsten ist eine Formulierung, die Hartmann selbst wählt. Jeder solle wissen, sagt er, dass er sein Hobby, die Jagd, korrekt ausüben müsse. Der Kontrolleur stuft damit selbst ein, was er drei Wochen lang überwacht: keine professionelle Wildtierarbeit, sondern eine Freizeitbeschäftigung. Ein erlegender Jäger im selben Porträt bestätigt die Rahmung aus der Gegenrichtung und spricht ebenfalls von seinem Hobby. Genau das ist der Kern des Problems. Über den Abschuss Tausender Wildtiere entscheiden nicht Fachleute mit staatlichem Auftrag, sondern Privatpersonen in ihrer Freizeit. Ein staatlich bezahlter Aufpasser muss anschliessend kontrollieren, ob das Hobby regelkonform ausgeübt wurde, und mit dem Gewehr ausrücken, wenn es das nicht wurde.

Dabei existieren längst andere Modelle. Im Kanton Genf ist die private Patentjagd seit 1974 verboten, das Wildtiermanagement liegt bei Fachleuten des Kantons. Wenn dort Eingriffe angeordnet werden, sind sie keine Freizeitaktivität, sondern ein öffentlicher Auftrag ohne Eigeninteresse am Abschuss, und niemand muss Tausende private Schützen überwachen. Der Schweizerische Nationalpark im Engadin zeigt seit 1914, dass Wildtiere in einem grossflächig geschützten Lebensraum ohne reguläre Jagd leben können. Beide Beispiele lassen sich nicht schematisch auf ganz Graubünden übertragen. Sie widerlegen aber die Behauptung, Wildtiermanagement sei zwingend auf Tausende private Jagdpatente angewiesen. Wie ein professionelles Wildhütermodell für Graubünden konkret aussehen könnte, zeigt die kantonale Volksinitiative für professionellen Wildtierschutz.

Das Problem ist damit nicht der einzelne Wildhüter, der ein leidendes Tier findet und erlöst. Das Problem ist ein System, das überhaupt erst so viele Regeln, Kontrollen, Fehlabschussverfahren und Nachsuchen hervorbringt, wie es die Analyse der Hochjagd als Stresstest für Wildtiere im Detail zeigt. Ein Wildhüter kann die Folgen dieses Systems begrenzen. Tierfreundlich machen kann er es nicht.

Naturkatastrophe Hobby-Jäger

In dem Durcheinander, in dem sich die Natur nach jahrzehntelanger Hege und Pflege der Hobby-Jäger befindet, ist der Anteil der bedrohten Arten in keinem Land der Welt so gross, wie in der Schweiz. Die Auftragskiller schaffen seit Jahrzehnten ein ökologisches Ungleichgewicht in der Kulturlandschaft mit teils dramatischen Folgen (Schutzwald, Krankheiten, landwirtschaftliche Schäden u. v. m.). Über ein Drittel der Pflanzen, Wildtiere und Pilzarten gilt als bedroht. Die Schweiz ist europaweit beim Ausscheiden von Schutzflächen für die Biodiversität ebenfalls Schlusslicht. Es sind genau immer auch diese Kreise aus Hobby-Jägern mit ihrer Lobbyarbeit, die über die Politik, Medien und Gesetze seit Jahrzehnten dafür verantwortlich zu machen sind. Sie sind es, die zeitgemässe, ethische Tierschutzverbesserungen notorisch blockieren und den seriösen Tier- und Artenschutz sabotieren. Hobby-Jäger wehren sich regelmässig gegen mehr Nationalpärke in der Schweiz, weil es ihnen eben nicht um Natur, Biodiversität und Artenschutz oder Tierschutz geht, sondern darum, ihr perverses, blutiges Hobby zu pflegen.

Wussten Sie …

  • dass in der Schweiz unschuldige Jungwölfe liquidiert werden?
  • dass Hobby-Jäger bei der Beurteilung der Wildbretqualität lügen und dass verarbeitetes Wildfleisch laut der WHO wie Zigaretten, Asbest oder Arsen krebserregend ist?
  • dass laut Studie nirgendwo die Bleibelastung der Steinadler und Bartgeier höher ist, als in den Schweizer Alpen, wegen der Munition der Hobby-Jäger?
  • dass die Waidgerechtigkeit der Hobby-Jäger dem Tierschutzgesetz diametral widerspricht, eine Fata Morgana ist?
  • dass Jagd Krieg ist, wo man tierische Konkurrenten einfach liquidiert?
  • dass es unzählige illegale und nicht gekennzeichnete Hochsitze in unserer Natur gibt, die zum Teil so morsch sind, dass sie eine Gefahr für Kinder darstellen, Menschen zu Tode kommen können?
  • dass Jahr für Jahr unzählige Menschen durch Jägerwaffen getötet oder verletzt werden, teilweise so schwer, dass sie im Rollstuhl sitzen oder ihnen Glieder amputiert werden?
  • dass in der Schweiz jährlich rund 120’000 völlig gesunde Rehe, Hirsche, Füchse, Murmeltiere und Gämsen meist sinnlos gekillt werden?
  • dass es wegen der Hobby-Jäger heute kaum mehr möglich ist, mit den Wildtieren in Harmonie zu leben, Wildtiere zu sehen?
  • dass Schrotladungen Hasen wie kleine Kinder aufschreien lassen und “geschossenen” Rehen und Hirschen die Innereien zerfetzen, damit sie auf der Flucht Spuren für die Nachsuche hinterlassen?
  • dass die Behauptung der Hobby-Jäger, die grausamen Wildtier-Massaker seien notwendig, um Tierbestände zu regulieren, wissenschaftlich widerlegt sind?
  • dass Hobby-Jäger offen zugeben, dass es bei der Jagd um die “Lust am Töten” und “die Freude am Beute-Machen” einer krankhaften Passion geht?
  • dass Hobby-Jäger keinen sechsten Sinn haben und dennoch regelmässig behaupten, sie schössen nur kranke und schwache Tiere, was natürlich in der Praxis nicht stimmt?
  • dass Hobby-Jäger ins Ausland zur Trophäenjagd fahren, fern aller Arten- und Jagdschutzbestimmungen, und dass es sogar Schweizer-Hobby-Jäger-Reiseveranstalter für solch debile Jagdvergnügen gibt?
  • dass die überwiegende Mehrheit keine legitimierten Berufsjäger sind, sondern die Jagd als Hobby-, Sport- und Freizeitvergnügen ausüben, was nicht sittlich ist und eigentlich dem Tierschutzgesetz widerspricht?
  • dass 99,07 % der zivilisierten Menschen in der Schweiz keine Hobby-Jäger sind, also nur 0,3 % Hobby-Jäger Freude an diesen blutigen Aktivitäten haben?
  • dass diese Wildtierkiller nicht anhand wissenschaftlicher Rechtfertigungen jagen?
  • dass geschützte Arten eigentlich nicht ins Jagdrecht gehören, weil Hobby-Jäger mit dem Artenschutz überfordert sind und immer wieder auf der Roten Liste stehende Tiere, wie Luchs, Wolf, Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, usw., aus Spass abschiessen?
  • dass Hobby-Jäger bestimmte Tierarten gezielt dezimieren, um keine Konkurrenz zu haben, für ihr widernatürliches Verhalten (Fuchs, Luchs, Wolf, Greifvögel, usw.)?
  • dass das Wild stirbt, bevor der Hobby-Jäger auch nur einen einzigen Schuss abgeben kann, es dies zu verhindern gilt und das wohl der zentrale Gedanke der Hege und Pflege sowie Jagdplanungen ist?
  • dass bei den Wildschweinen (und Füchsen) normalerweise nur die Leitbache Junge bekommt, aber aufgrund ihres Abschusses alle weiblichen Tiere innerhalb der Rotte sich fortpflanzen und wir auch deshalb eine Wildschweinschwemme haben?
  • dass die Weidetiere – Hirsche, Rehe, usw. – ursprünglich hauptsächlich tagaktiv auf Feldern und Wiesen lebten, wie Ziegen, Schafe, Kühe, usw., und nicht im Wald?
  • dass der Wolf für die Gesunderhaltung der wilden Huftiere langfristig lebenswichtig ist, weil er zum Beispiel mit unglaublicher Präzision kranke oder schwache Tiere erbeutet und dadurch den Hobby-Jägern hoch überlegen ist?
  • dass Füchse nach der sinnlosen Jagd meist im Abfall landen?
  • dass Füchse heute hauptsächlich gejagt werden, damit es mehr Hasen, usw. für die Hobby-Jäger in der Bratpfanne hat? Dass sich der Fuchs aber zu über 90 % nicht von Hasen ernährt, einen gesunden Hasen nie erwischt?
  • dass man gegen Hobby-Jäger im Tierschutz nicht nur mit Sanftmut, Strassenfesten, Gebetsketten, usw. vorgehen kann (auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil)?
  • dass Hobby-Jäger mit dem Jägerlatein eine respektlose Verhöhnung von Lebewesen betreiben?
  • dass es verpönt ist, Hochwild an der Fütterung oder während der Paarungszeit zu erschiessen, der Hobby-Jäger aber keine Skrupel hat, dies beim Beutekonkurrenten Fuchs zu tun?
  • dass in manchen Kantonen Hobby-Jäger nur des zarten Fleisches eines Jungtieres wegen auf die Jagd gehen?
  • dass Hobby-Jäger trächtige Mutterkühe vor ihren Jungtieren erschiessen oder nur Jungtiere während der Aufzuchtzeit (Nach-Sonderjagd)?
  • dass Hobby-Jäger die Umwelt, Natur, Mensch und Tier mit ihrer Munition vergiften?
  • dass Bestialität, Barbarei, Grausamkeit, Blutvergiessen und sinnlose Qualen kein Kulturgut sein können in einer zivilisierten Gesellschaft?
  • dass Hobby-Jäger jährlich rund 10’000 Rehkitze erschiessen?
  • dass Hobby-Jäger im strengen Winter hungernde Tiere mit Futter anlocken, nur um sie hinterhältig und feige erschiessen zu können?
  • dass Hobby-Jäger scharf gemachte Hunde in Höhlen hetzen, um Füchse und Dachse zu eliminieren (Baujagd)?
  • dass Hobby-Jäger friedliche Lebewesen in Kastenfallen locken, in denen sie unter Umständen tagelang leiden und auf ihren Killer warten müssen oder den Tieren oft einen stundenlangen Todeskampf bereiten (Fallenjagd)?
  • dass Hobby-Jäger friedliche Wildtiere beim Schlafen oder Sonnen feige mit hochmodernen Präzisionswaffen aus dem Hinterhalt meucheln oder verletzen?
  • dass Hobby-Jäger Auszeichnungen, Fellmärkte, Preisverleihungen für den Trophäenkult, Trophäenschauen, Pelzhandel, usw. unterstützen?
  • dass Hobby-Jäger minderjährigen Schulkindern Schusswaffen in die Hände drücken und mit ihnen das Töten üben?
  • dass Hobby-Jäger ihre qualvollen Taten oft in der Einsamkeit ausführen, was Tierquälereien fördert?
  • dass Hobby-Jäger viele Wildtiere nur schwer verletzen und die Opfer oft stundenlang unter enormen Qualen und Angst leiden, bis ein Schweisshund sie findet und sie erschossen werden?
  • dass Hobby-Jäger (ausser der Vivisektion) den Tieren am meisten Qualen und Missbrauch zufügen, auch durch die Art des Tötens?
  • dass die jägerliche Tier- und Naturliebe sich nicht am Dasein des geliebten Objekts erfreut, sondern vielmehr darauf abziehlt, das geliebte Wesen mit Haut und Haar zu besitzen, und darin gipfelt, es durch den Akt des Tötens zur Beute zu machen?
  • dass Hobby-Jäger Verbissschäden geradezu fördern durch den Jagddruck, insbesondere auf Beutegreifer wie Fuchs, Luchs und Wolf?
  • dass Hobby-Jäger für asoziales, unethisches und unchristliches Verhalten Tür und Tor öffnen?
  • dass Hobby-Jäger der Bevölkerung normale natürliche Tierbeobachtungen und Interaktionen vorenthalten?
  • dass es kein grösseres und mit Munition verseuchtes Quälprodukt gibt als Wildbret?
  • dass es schweizweit keine einheitliche Regelung gibt, was Sehtest, Schiesspraxis, usw. der Hobby-Jäger betrifft?
  • dass es keinen psychologischen Wesenstest für Hobby-Jäger gibt?
  • dass es kein Alkoholverbot gibt für Hobby-Jäger, wenn sie mit ihren Waffen auf Tiere schiessen?
  • dass Hobby-Jäger in schulische Einrichtungen eindringen, um ihr Jägerlatein und ihre Gewalt den Kindern aufzuschwätzen?
  • dass ein Gericht in Bellinzona unlängst bestätigt hat, dass Jagdvereine praktisch alles, was grausam, unnötig und herzlos ist, fördern?
  • dass der Verein «Jagd Schweiz» in erster Linie Respektlosigkeit und eine Gewaltkultur kultiviert – genau das Gegenteil, wonach ein kultivierter Mensch in unserer Gesellschaft streben sollte.
  • dass allein im Kanton Graubünden jedes Jahr über 1’000 Anzeigen und Bussen gegen Hobby-Jäger verhängt werden?

Das Mittelland als Nadelöhr: Warum der Luchs mehr braucht als Präsenz

Neue KORA-Daten zeigen: Zwischen Jura und Alpen entscheidet sich, ob aus zwei genetisch verarmten Beständen eine überlebensfähige Schweizer Luchspopulation wird.

Der Luchs breitet sich im Schweizer Mittelland aus, ausgerechnet dort, wo Fachleute die Landschaft lange als zu dicht besiedelt und zu stark zerschnitten hielten.

Eine neue Auswertung der Stiftung KORA für die Jahre 2020 bis 2025, gestützt auf GPS-Telemetrie, Fotofallen und genetische Proben, zeigt: Im südlichen Mittelland zwischen Bern, Freiburg und der Waadt ziehen mehrere Luchsweibchen erfolgreich Nachwuchs auf. Als frühe Pionierin gilt das Weibchen Mona, bei dem bereits 2012 die erste Fortpflanzung eines Luchses im Mittelland dokumentiert wurde.

Die naheliegende Schlagzeile lautet: Der Luchs kommt zurecht. Sie ist falsch, oder zumindest gefährlich verkürzt. Denn das Mittelland ist für den Schweizer Luchs kein zusätzlicher Lebensraum unter vielen. Es ist ein Nadelöhr, an dem sich die Zukunft der ganzen Art in der Schweiz entscheidet.

Warum die Lage entscheidend ist

Die Schweizer Luchsvorkommen werden im Monitoring den Populationen Jura, Alpen und Nordostschweiz zugeordnet. Für das biologische Jahr 2024/2025 schätzt KORA den Bestand auf 364 ± 10 selbstständige Luchse, also subadulte und adulte Tiere über einem Jahr. Davon lebten 246 ± 9 in den Alpen, 86 ± 6 im Jura und 32 ± 3 in der Nordostschweiz. Jungtiere, die noch bei ihrer Mutter leben, sind in dieser Schätzung nicht enthalten.

Diese Bestände gehen auf wenige Wiederansiedlungstiere zurück und sind teils räumlich wie genetisch voneinander getrennt. Das südliche Mittelland ist deshalb nicht bloss zusätzlicher Lebensraum, sondern ein möglicher Verbindungsraum zwischen Jura und Alpen. Ob diese Verbindung dauerhaft funktioniert, entscheidet mit darüber, ob die Schweizer Luchsvorkommen langfristig widerstandsfähig bleiben. Wie prekär die Verbindung von Artenschutz, Lebensraum und politischem Druck bis heute ist, zeigt auch das Dossier «Der Luchs in der Schweiz: Beutegreifer, Schlüsselart und politisches Streitobjekt».

Der Unterschied zwischen Präsenz und Vernetzung

Hier liegt der Kern, den die übliche Berichterstattung verfehlt. Entscheidend ist nicht allein, ob Luchse im Mittelland auftauchen, sondern ob sie sichere Wanderachsen nutzen, überleben und Nachwuchs hinterlassen. Warum solche Verbindungen für Tiere in einer verbauten Schweiz zentral sind, erklärt «Wildtierkorridore Schweiz: Funktion, Fakten und Jagdkritik».

Drei Ebenen müssen dabei sauber auseinandergehalten werden: Eine Sichtung beweist nur Präsenz. Eine Autobahnquerung beweist nur Bewegung. Erst der genetische Nachweis von Nachkommen aus zwei bisher getrennten Populationen belegt tatsächliche funktionale Vernetzung.

Genetische Vielfalt ist dabei keine abstrakte Kennzahl. Sie bestimmt, wie gut eine Population mit Krankheiten, veränderten Umweltbedingungen und anderen Belastungen umgehen kann. KORA verweist ausdrücklich auf das Risiko von Inzucht und weniger widerstandsfähigen Tieren, wenn die Vernetzung ausbleibt. Der reine Anstieg gezählter Tiere beantwortet die entscheidende Frage also nicht: ob sich die Populationen dauerhaft verbinden und widerstandsfähig bleiben.

Das laufende KORA-Projekt «Luchsprojekt GGD 2024 bis 2026» konzentriert sich deshalb genau darauf: auf die Verbindung zwischen Jura und Alpen, die Besiedlung des Mittellands, genetische Proben in möglichen Korridoren sowie auf Gesundheit und Reproduktion. Haarproben an natürlichen Markierstellen sollen zeigen, welche Individuen Korridore tatsächlich nutzen und ob daraus Nachwuchs entsteht.

Wildbrücken: notwendig, aber kein Alibi

Eine Wildbrücke ist kein Symbolbauwerk und kein Ersatz für intakte Lebensräume. Sie kann nur funktionieren, wenn sie Teil eines durchgehenden Netzes ist: mit geeigneten Waldverbindungen, Hecken, Gehölzen, Deckung, störungsarmen Rückzugsräumen und sicheren Anschlüssen auf beiden Seiten. Wo Zuführungen fehlen, Siedlungen wachsen oder Freizeitnutzung die Umgebung entwertet, bleibt auch die teuerste Querung eine isolierte Insel. Wildbrücken und Unterführungen sind damit kein Schmuckwerk der Verkehrspolitik, sondern Teil einer ökologischen Infrastruktur: Wildbrücken und Raumplanung sind wirksamer als Abschüsse, weil sie Tieren ermöglichen, Verkehrsachsen zu überwinden und Populationen miteinander zu verbinden.

Der BAFU-Befund verleiht dieser Kritik Gewicht. Das BAFU zählt schweizweit 304 Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung. 47 davon, 16 Prozent, sind weitgehend unterbrochen; weitere 171, 56 Prozent, nennenswert bis stark beeinträchtigt. Nur 86 Korridore, 28 Prozent, gelten als intakt. Anders gesagt: Fast drei Viertel jener Verbindungen, die für den grossräumigen Austausch von Wildtieren wichtig sind, funktionieren nicht uneingeschränkt.

Für den Luchs ist das besonders gravierend, weil sein Überleben als Art in der Schweiz auf den Austausch zwischen Teilpopulationen angewiesen ist. Der Staat anerkennt die Bedeutung der Verbindungen grundsätzlich: Seit 2003 arbeiten ASTRA, BAFU und Kantone an Sanierungen entlang der Nationalstrassen. Die Lücke liegt nicht in der Absicht, sondern in der Umsetzungsgeschwindigkeit und im Zustand des Gesamtnetzes.

Ein konkretes Beispiel liefert Freiburg. Beim Wildtierkorridor FR-23 nahe Vaulruz starb 2022 ein Luchs bei einer Verkehrskollision; später wurde erneut ein Luchs in diesem Bereich überfahren. Für FR-23 sind eine Wildtierpassage über die A12 sowie Aufwertungen durch Hecken und Feldgehölze vorgesehen. Der Kanton plant die Sanierung der Korridore FR-16 und FR-23; FR-23 wurde als Pilotprojekt in den Aktionsplan der Strategie Biodiversität Schweiz aufgenommen.

Dass Korridore funktionieren können, zeigt dieselbe Region: Die im Freiburger Mittelland lebende Luchsin ELYN nutzte im Frühjahr 2023 den Korridor FR-06 zur Querung der A12, obwohl dieser ursprünglich nicht speziell für Luchse gebaut wurde. Erreichbarkeit und Durchlässigkeit entscheiden, nicht die Etikette des Bauwerks.

Die politische Folgerung ist klar: Wildbrücken dürfen nicht als punktuelle Ausgleichsmassnahme herhalten, während Lebensräume anderswo weiter verbaut und Korridoranschlüsse entwertet werden. Nötig ist ein verbindliches Netz, kein PR-taugliches Einzelobjekt.

Verkehr: der Verlust der Wandernden

Strassen und Bahnlinien treffen Luchse nicht gleichmässig. Besonders gefährdet sind Jungtiere und subadulte Luchse, wenn sie nach der Ablösung von der Mutter ein eigenes Revier suchen. Genau diese Abwanderung ist aber der Mechanismus, über den neue Lebensräume besiedelt und bislang getrennte Populationen genetisch verbunden werden. Wer die Wandernden verliert, verliert die Vernetzung. Wie weit einzelne Luchse auf der Suche nach einem Revier wandern und welche Barrieren sie überwinden müssen, zeigt der Fall «Luchs Juro schwimmt vom Schwarzwald in die Schweiz».

Mit 60 bekannten Verlusten erreichte die registrierte Luchsmortalität 2025 einen Rekord seit der Wiederansiedlung des Luchses in der Schweiz. Besonders oft werden Jungtiere im ersten Lebensjahr gefunden; auch subadulte Tiere auf Reviersuche und erwachsene Tiere sind betroffen. KORA führt Verkehrsunfälle, Krankheiten sowie illegale Tötungen als relevante Todesursachen. Jeder Verlust eines wandernden Tieres kann eine potenzielle Verbindung zwischen zwei Teilpopulationen kappen.

Wilderei: Bekannte Fälle sind Mindestzahlen

Wilderei ist beim Luchs eine systematische Schutzlücke, weil sie schwer sichtbar zu machen ist. Ein Verkehrsopfer wird in vielen Fällen gefunden, untersucht und registriert. Ein illegal erschossenes, vergiftetes oder verstecktes Tier kann dagegen verschwinden, ohne dass je eine Todesursache festgestellt wird. Die Zahl der nachgewiesenen Fälle bildet deshalb nie das vollständige Ausmass ab.

KORA führt Wilderei ausdrücklich neben Verkehr und Krankheiten als Ursache für Luchsverluste an. Zugleich erschwert die zerschnittene Landschaft die Vernetzung der Bestände. Diese Kombination ist für eine kleine, genetisch belastete Population besonders problematisch: Wenn ein wanderndes oder fortpflanzungsfähiges Tier verschwindet, geht nicht nur ein Individuum verloren, sondern möglicherweise ein Baustein für den Austausch zwischen Jura und Alpen.

Seriöse Berichterstattung muss beides festhalten: Nicht jedes verschwundene Tier ist nachweislich Opfer einer illegalen Tötung. Doch die Zahl bestätigter Fälle taugt ebenso wenig als Entwarnung, weil die Dunkelziffer bei Delikten gegen Wildtiere methodisch kaum zuverlässig beziffert werden kann. Für die Schweiz sind über Jahrzehnte zahlreiche illegale Tötungen dokumentiert, mit Methoden von Abschüssen über Vergiftungen bis zum Fang mit dem Tellereisen. Eine ältere Auswertung besenderter Luchse kam zum Schluss, dass illegale Tötungen einen erheblichen Anteil der festgestellten Todesursachen ausmachten. Daraus lässt sich jedoch keine aktuelle schweizweite Quote ableiten. Erschwerend kommt hinzu: Die Schweiz verfügt über keine schweizweit einheitliche, öffentlich zugängliche Wilderei-Statistik.

Der redaktionelle Kern

Das Mittelland ist kein Beweis dafür, dass der Luchs es allein schafft. Es ist der Engpass, an dem sich entscheidet, ob aus genetisch geschwächten und lange voneinander getrennten Beständen eine langfristig überlebensfähige Schweizer Luchspopulation werden kann.

Entscheidend sind nicht PR-Bilder einzelner Wildbrücken und nicht die bloss steigende Zahl von Nachweisen. Entscheidend ist, ob Wildtierkorridore rechtlich gesichert, saniert und langfristig vor weiterer Überbauung geschützt werden. Entscheidend ist, ob Autobahnen und Bahnlinien mit wirksamen Passagen, Zäunen und Leitstrukturen entschärft werden. Entscheidend ist, ob jene Tiere überleben, die zwischen Jura und Alpen wandern und den genetischen Austausch ermöglichen.

Dazu gehören ein systematisches Monitoring der Passage-Nutzung und Fortpflanzung, die ökologische Aufwertung von Korridoranschlüssen, die forensische Untersuchung jedes tot aufgefundenen Luchses sowie transparente Erfassung und konsequente Verfolgung illegaler Tötungen.

Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sind zusätzliche Abschüsse keine verantwortbare «Regulierung», sondern zusätzlicher Druck auf eine Art, deren Vernetzung noch immer an der menschengemachten Zerschneidung der Landschaft scheitert. Der Luchs im Mittelland braucht nicht primär «Akzeptanz» als abstraktes Schlagwort. Er braucht eine durchlässige Landschaft und weniger menschengemachte Todesursachen.

Der Rücktritt, der eine Blutbilanz verdeckt: Salzburgs oberster Hobby-Jäger und sein Gatter des Grauens

Wie ein Natura-2000-Gebiet zur Kulisse für Massenabschüsse wurde und die öffentliche Hand am Ende Millionen zahlte.

Maximilian «Max» Mayr-Melnhof kündigt seinen Rückzug als Salzburger Landesjägermeister für 2027 an.

In den freundlichen Abschiedsmeldungen fehlt jedoch der entscheidende Teil seiner Bilanz: Mayr-Melnhof gehörte über Jahre zu den prominentesten Betreibern der österreichischen Gatterjagd. In der Antheringer Au wurden Wildschweine innerhalb eines umzäunten Jagdgebiets bei Treibjagden mit Hunden und Treibern aufgescheucht und vor Schützen gebracht. Die Tiere konnten innerhalb des Gatters fliehen, nicht aber aus dem Jagdsystem heraus.

«Zwei Perioden sind genug»

Die Meldung klingt nach geordneter Amtsübergabe. Nach zehn Jahren an der Spitze der rund 11’800 Salzburger Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger will Mayr-Melnhof beim 80. Landesjägertag am 24. April 2027 nicht mehr antreten. «Zwei Perioden sind genug», lässt er sich zitieren, es sei die grösste Ehre gewesen, seinen Hobby-Jägern zu dienen. Als Wunschnachfolger nennt er offiziell den früheren Rennfahrer und Unternehmer Markus Friesacher. Ziel: eine Wahl ohne Gegenkandidaten, um eine Kampfabstimmung zu vermeiden.

Was in den Kurzmeldungen untergeht: Mayr-Melnhof war nicht nur Salzburger Landesjägermeister. Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 amtierte er als Präsident von «Jagd Österreich», dem Dachverband der neun Landesjagdverbände mit rund 132’000 Mitgliedern. Der Vorsitz rotiert dort jährlich zwischen den Landesjägermeistern; seit 1. Januar 2025 ist Mayr-Melnhof zweiter Vizepräsident, Präsident ist seither der steirische Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau. Seine Funktion in Salzburg und seine Rolle auf Bundesebene zeigen, wie weit seine institutionelle Reichweite über ein einzelnes Jagdrevier hinausging.

Das Gatter in der Antheringer Au

Nördlich der Stadt Salzburg, an der Grenze zu Deutschland, betrieb die Familie Mayr-Melnhof über Jahrzehnte ein rund 500 Hektar grosses Jagdgatter. Seit 1989 galt die Antheringer Au als gesetzlich legitimiertes Jagdgatter; angelegt wurde es unter Mayr-Melnhofs Vater Friedrich, der als Salzburger Landesrat für Landwirtschaft und Umwelt zuständig war. In diesem umzäunten Gebiet lebten nach einer ausführlichen Recherche des Magazins «profil» rund 600 Wildschweine, dazu Damhirsche.

Der entscheidende Punkt für jede saubere Einordnung: Es geht hier nicht um das Narrativ «notwendiger Wildregulierung» in freier Wildbahn. Es geht um das planmässige Töten eines eigens bewirtschafteten, hochgehaltenen Tierbestands in einem eingezäunten Areal. Die Tiere werden gehegt, gefüttert und in hoher Dichte gehalten, um dann an wenigen Tagen im Jahr in grossen Gesellschaftsjagden erschossen zu werden. Es ist eine Jagdform, die feudalen Traditionen entspringt und historisch weniger dem Nahrungserwerb als der gesellschaftlichen Selbstdarstellung diente.

Diese Praxis der Gatterjagd steht seit Jahren international in der Kritik, ob bei gezüchteten Löwen für die Trophäenjagd oder bei Wildschweinen in mitteleuropäischen Gattern.

Treibjagd hinter Zäunen: warum das ethisch anders wiegt

Bei einer Treibjagd im Gatter werden die Tiere von Treibern und Hunden aufgescheucht und in Bewegung gebracht, während der Zaun den Wechsel in angrenzende Lebensräume ausschliesst. Aus Hochsitzen wird auf die laufenden Tiere geschossen. Mayr-Melnhof räumte gegenüber «profil» selbst ein, dass Schüsse auf bewegte Tiere das Treffen erschweren und Streifschüsse nicht völlig vermeidbar seien.

Das ist der Kern des Tierschutzproblems: Auf bewegte Tiere zu schiessen, erhöht das Risiko von Fehl- und Verletzungsschüssen. Und anders als im offenen Lebensraum ist der Fluchtraum strukturell begrenzt. Ein Gatter ist im Salzburger Jagdrecht gerade dadurch definiert, dass es gegen den Wechsel des gehegten Wildes von und zu benachbarten Flächen abgeschlossen ist. Die Tiere können sich innerhalb des Geländes bewegen und verbergen, dem Jagdsystem als solchem aber nicht entkommen. Eine Recherche des Magazins «Profil» berichtete über Abschusszahlen von bis zu 200 Wildschweinen an einem einzigen Jagdtag. Kritiker dokumentierten zudem, dass bei den Treibjagden regelmässig auch Jagdhunde verletzt oder getötet wurden.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bekämpfte diese Jagdform über Jahre als grausam und anachronistisch. Das ist die Position einer Tierschutzorganisation, keine gerichtliche Feststellung. Die dokumentierte Praxis des Gatters selbst, also hohe Wilddichte, Fütterung, Treibjagden und Massenabschüsse in einem umfriedeten Gebiet, ist davon unabhängig belegbar und für sich genommen aussagekräftig.

Natura-2000-Gebiet als Schweinemast

Besonders brisant: Die Antheringer Au wurde bereits Ende der 1990er-Jahre der EU als Europaschutzgebiet gemeldet und gilt als Natura-2000-Gebiet. Genau dort wurde über Jahre ein intensiv bewirtschafteter Wildbestand gehalten. Tierschützer und selbst von der Landesregierung beauftragte Fachgutachten beschrieben die Folgen: verkotete Gewässer, umgegrabene Wiesen, verbissene und geschälte Bäume, zerstörte Jungpflanzen. Die Kombination aus Schutzstatus auf dem Papier und faktischer Übernutzung im umzäunten Gatter machte den Fall zum Symbol dafür, wie weit formaler Naturschutz und reale Praxis auseinanderklaffen können.

Die juristische Auseinandersetzung: Was gilt und was nicht

Rund um eine Gatterjagd im November 2017 eskalierte der Konflikt zwischen Tierschützern, die die Jagd von aussen filmten, und Jagdbeteiligten. Es folgte eine ganze Serie gegenseitiger Anzeigen und Prozesse. Hier ist Präzision entscheidend, weil die verschiedenen Verfahrensstränge oft durcheinandergeworfen werden:

  • Nach einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg, auf die sich der VGT und spätere Gerichtsverfahren beziehen, wurde festgestellt, dass Mayr-Melnhof einem Tierschützer rechtswidrig mit Gewalt eine Kamera abgenommen und ihn dabei verletzt habe. Im Rahmen eines Amtshaftungsverfahrens ersetzte das Land dem VGT in der Folge den Wert der Kamera.
  • Strafrechtlich verlief es anders. Wegen der dokumentierten Gewalt- und Kameraentwendung wurde Mayr-Melnhof nicht angeklagt: Die Staatsanwaltschaft Salzburg stellte die ursprünglichen Ermittlungen ein. Erst ein Fortführungsantrag der Opferseite führte, allein beim Vorwurf der falschen Beweisaussage, zu einem Strafverfahren. In diesem Prozess sprach ihn das Landesgericht Salzburg 2021 frei; der Richter verwies auf die subjektive, nicht zwingend vorsätzlich falsche Wahrnehmung.
  • Umgekehrt wurden mehrere Tierschützer, die nach den Vorfällen wegen Verleumdung oder Falschaussage angeklagt worden waren, freigesprochen. Eine Richterin bezeichnete die von Mayr-Melnhof aufgebotenen Zeugen als unglaubwürdig.

Sauber getrennt heisst das: Der Vorwurf der Gewalt und der Kameraentwendung ist verwaltungsgerichtlich behandelt und in einem Amtshaftungsverfahren mit Kostenfolge verbunden worden. Eine strafrechtliche Verurteilung Mayr-Melnhofs gibt es nicht; der einzige gegen ihn geführte Strafprozess, jener wegen falscher Beweisaussage, endete mit einem Freispruch. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle nicht rechtskräftig abgeurteilten Vorwürfe. Wer den Fall seriös darstellt, muss beide Ebenen benennen, statt die eine gegen die andere auszuspielen.

Das teure Ende: 35,6 Millionen und ein Pachtzins von 1000 Euro

Was die aktuellen Rücktrittsmeldungen ebenfalls ausblenden: Das Kapitel Antheringer Au ist längst zu einem finanzpolitischen Streitfall geworden. 2022 kaufte das Land Salzburg die Au, offiziell begründet mit Hochwasserschutz und der Erweiterung des Naturparks Salzachauen. Der Kaufpreis lag bei rund 35,6 Millionen Euro für rund 520 Hektar; die zugrunde gelegten Gutachten bewegten sich bei 32,5 respektive 34,3 Millionen Euro. Mehr als zwei Drittel der Summe kamen von Bund und EU.

Der Salzburger Landesrechnungshof beurteilte den Kauf später als weder sparsam noch wirtschaftlich noch zweckmässig. Besonders pikant: Nach dem Ankauf verpachtete das Land die Eigenjagd bis zum Ende der Jagdperiode 2024 für jährlich 1000 Euro an Mayr-Melnhof zurück. Der Rechnungshof hielt diesen Betrag angesichts eines im Gutachten 2020 angesetzten Pachtzinses von 50 Euro pro Hektar und Jahr ausdrücklich für nicht nachvollziehbar. Derselbe Gutachter hatte den Wert der Jagd mit 3,1 Millionen Euro beziffert. Beides ist skandalös, muss aber ökonomisch getrennt gelesen werden: einmal der Kapitalwert der Jagd, einmal der jährliche Pachtzins.

Parallel läuft in Salzburg das gesetzliche Ende der Gatterjagd. § 68 Abs. 9 des Salzburger Jagdgesetzes sieht vor, dass allseitig künstlich eingefriedete Wildgehege ab 1. Januar 2027 nicht mehr zulässig sind. Die Einfriedungen müssen daher entfernt oder so geöffnet werden, dass ein freier Wildwechsel wieder möglich wird; die Behörde kann die notwendigen Schritte bereits vor Ende 2026 anordnen.

So entsteht das eigentliche Bild dieser zehn Jahre: Ein Grossgrundbesitzer betreibt über Jahrzehnte eine hochumstrittene Gatterjagd in einem Schutzgebiet, prägt zugleich als Landesjägermeister und zeitweiliger Bundespräsident der Jagd die offizielle Interessenvertretung, und am Ende löst die öffentliche Hand den Konflikt mit einem millionenschweren Ankauf, den der eigene Rechnungshof zerpflückt.

Ein «geordneter Rücktritt» ist die falsche Rahmung

Mayr-Melnhofs Argument, die Gatterjagd sei legitime Nutzung des eigenen Grund und Bodens, ist eine politische Interessenposition, keine Antwort auf die Tierschutzfrage. Zur Bilanz von Max Mayr-Melnhof gehören eine jahrzehntelang betriebene Gatterjagd in einem Natura-2000-Gebiet, dokumentierte Treibjagden auf einen künstlich eingegrenzten Wildbestand, ein verwaltungsgerichtlich behandelter Konflikt mit Tierschützern sowie ein millionenschwerer Ankauf durch die öffentliche Hand, den der Salzburger Landesrechnungshof als weder sparsam noch wirtschaftlich noch zweckmässig bewertete.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie eng in der Hobby-Jagd Grossgrundbesitz, Jagdinteressen, Politik und institutionelle Repräsentation verflochten sein können. Genau deshalb verdient dieser Abgang mehr als eine wohlwollende Verabschiedung mit «Weidmannsruh».

IG Wild beim Wild dokumentiert die Praxis und Politik der Hobby-Jagd im gesamten deutschsprachigen Raum. Weitere Analysen zur Hobby-Jagd in Österreich sowie zur international kritisierten Gatterjagd finden sich in unseren Dossiers.

Geschützte Wildtiere als «Störfaktor»: Olivier Bouygues wegen mutmasslicher Wildtierverfolgung vor Gericht

Auf dem abgeschotteten Jagdgut des französischen Unternehmers Olivier Bouygues sollen über Jahre Bussarde, Reiher, Wildkatzen und Igel mit Schüssen, Fallen und Gift beseitigt worden sein. Die Anklage lautet unter anderem auf Zerstörung geschützter Arten «in organisierter Bande». Das Urteil soll am 23. Oktober fallen.

Vor dem Strafgericht in Orléans hat sich am 7. und 8. September 2026 der französische Unternehmer Olivier Bouygues verantworten müssen.

Der 75-Jährige ist Sohn des Bouygues-Konzerngründers Francis Bouygues und Bruder von Martin Bouygues. Der Vorwurf wiegt schwer: Auf seinem eingezäunten Jagdgut in der Sologne sollen über Jahre geschützte Wildtiere planmässig getötet worden sein. Die Staatsanwältin Emmanuelle Bochenek-Puren sprach von einer «Professionalisierung der Zerstörung». Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung.

Angeklagt sind neben Bouygues fünf weitere Personen, darunter Verwalter und Wildhüter, sowie die Betreibergesellschaft SCEA Saint-Hubert. Der Bouygues-Konzern selbst ist nicht Teil des Verfahrens. Verhandelt werden mutmassliche Taten aus den Jahren 2019 bis 2025 auf dem rund 650 Hektaren grossen Domaine de Fontenaille bei La Ferté-Saint-Aubin im Département Loiret, etwa zwanzig Kilometer südlich von Orléans. Bouygues erwarb das Anwesen 2002 und gab vor Gericht an, dort jährlich vierzig bis fünfzig Tage zu verbringen, vor allem während der Jagdsaison. Das gesamte Gut ist von über zwei Meter hohen Zäunen umgeben und liegt zugleich innerhalb des grössten terrestrischen Natura-2000-Gebiets Frankreichs.

Kadaver, Fallen und Gift

Ausgelöst wurde die Untersuchung durch einen anonymen Hinweis, der am 25. März 2025 beim französischen Amt für Biodiversität (OFB) einging. Bei der Durchsuchung am 4. Juni 2025 stiessen die Ermittler von OFB und Gendarmerie auf eine Ablagerungsstätte mit Kadavern in teils fortgeschrittener Verwesung. Medienberichte nennen darunter Turmfalken, Silberreiher, Weihen, Mäusebussarde und Kormorane, aber auch Wildkatzen, Igel und ein Eichhörnchen. Nach Angaben der Zivilklägerinnen fanden sich zudem Notizhefte mit Listen zu tötender Tiere.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, geschützte Arten gezielt beseitigt zu haben, weil sie als Konkurrenz zur kommerziellen Hobby-Jagd galten. Auf dem Gut wurden Rebhühner und Fasane in grosser Zahl für den Abschuss gehalten; die Ermittler zählten rund 7’000 Rebhühner sowie auf 160 Hektaren etwa 500 Wildschweine, also drei Tiere pro Hektar, eine Dichte, die kein Wald natürlich hervorbringt. Greifvögel, Reiher und Wildkatzen fressen Eier, Küken und Jungvögel und störten damit diese für die Jagd bestimmten Bestände. Bei den Jagdpartien mit zehn bis fünfzehn Schützen wurden nach Prozessangaben im Schnitt sechzig Vögel pro Schütze und Tag erlegt.

Zentral ist der Vorwurf der «illegalen Beeinträchtigung des Erhalts einer geschützten Tierart in organisierter Bande». Hinzu kommen Vorwürfe der illegalen Haltung beziehungsweise Zucht von Wildschweinen und Hirschen sowie weiterer Verstösse gegen Waffen-, Umwelt- und Jagdvorschriften. Die rechtliche Einordnung ist entscheidend für das Strafmass: Für die Zerstörung geschützter Arten drohen in Frankreich grundsätzlich bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und 150’000 Euro Busse. Wird die Tat in organisierter Bande begangen, erhöht sich der Rahmen auf bis zu sieben Jahre und 750’000 Euro.

«Ich wusste nichts»

Olivier Bouygues bestritt jede Verantwortung. Er habe «anderes zu tun», als das Tagesgeschäft auf dem Gut zu führen, und sei beim Bekanntwerden der Ermittlungen «schockiert» und «überrascht» gewesen. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch und beanstandete die Ordnungsmässigkeit des Verfahrens. Mehrere Angestellte entlasteten ihren Arbeitgeber vor Gericht, teils im Widerspruch zu früheren Aussagen im Polizeigewahrsam.

Am zweiten Verhandlungstag beantragte die Staatsanwaltschaft gegen Bouygues fünf Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Busse von 750’000 Euro (das gesetzliche Maximum) sowie ein fünfjähriges Verbot beruflicher Tätigkeiten in Landwirtschaft und Zucht mit Bezug zur Freizeitjagd. Gegen die Mitangeklagten wurden je nach Rolle Bewährungsstrafen von einem bis mehreren Jahren, Bussen und befristete Entzüge der Jagdberechtigung beantragt.

Die Umweltorganisationen, die sich als Zivilklägerinnen angeschlossen haben, darunter die Ligue pour la protection des oiseaux, One Voice und France Nature Environnement, bezifferten den ökologischen Schaden auf mehr als 750’000 Euro; die Forderung beruht nach ihren Angaben auf einer Mindestschätzung von 1’314 getöteten Tieren. Bemerkenswert ist, dass sich auch die Hobby-Jägerföderation des Départements Loiret einstimmig als Zivilklägerin gegen Bouygues konstituiert hat. Das Gericht will sein Urteil am 23. Oktober 2026 verkünden.

Warum der Fall die Schweiz betrifft

Der Fall legt ein Muster offen, das nicht an der Landesgrenze haltmacht. Wo Hobby-Jagdinteressen, grosse Privatvermögen und abgeschottete, eingezäunte Reviere zusammenkommen, entsteht ein Raum, den kaum jemand von aussen kontrolliert. Gerade die Abschottung solcher Güter erschwert es, Eingriffe in Wildtierbestände unabhängig zu überprüfen.

Dass der Prozess auch in Schweizer Medien erscheint, ist kein Hinweis auf eine Schweizer Verwicklung. Eine belastbare Verbindung zur Schweiz, etwa ein Wohnsitz, ein Revier oder ein Schweizer Verfahren, ist aus den vorliegenden Berichten nicht ersichtlich. Seine Bedeutung für die Schweiz liegt vielmehr in der übertragbaren Frage nach Kontrolle, Transparenz und Strafverfolgung in Hobby-Jagdbetrieben.

Auch die Schweiz kennt die Verfolgung geschützter Tiere

Die Vorstellung einer «sauberen» Schweizer Hobby-Jagdlandschaft hält der dokumentierten Faktenlage nicht stand. Geschützte Beutegreifer werden auch hier illegal verfolgt, nachweislich mit Fallen, Schüssen und Gift, wenn auch bislang nicht in einem vergleichbar grossen und öffentlich bekannt gewordenen System auf einem privaten Jagdgut.

Für den Luchs gehören illegale Tötungen neben Verkehrskollisionen und der Zerschneidung von Lebensräumen zu den grössten Gefahren in der Schweiz. Im Wallis legte ein Forschungsteam unter Leitung der Universität Bern offen, dass am zentralen Einwanderungskorridor des Luchses 17 illegale Fallensysteme installiert waren, einige davon bei ihrer Entdeckung noch betriebsbereit. Erste Hinweise auf Luchswilderei im Kanton reichten bis 1995 zurück; erst rund zwei Jahrzehnte später führte DNA-Material an einer Falle zur ersten Verurteilung eines Hobby-Jägers. Mehr dazu in unserer Dokumentation «Wallis: Systematische Wilderei» sowie im Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Auch Greifvögel sind betroffen. Das Zürcher Obergericht verurteilte einen Taubenzüchter, der eine lebende Taube mit dem hochtoxischen und in der Schweiz verbotenen Nervengift Carbofuran präpariert hatte, um damit einen geschützten Greifvogel zu töten. Die Vergiftung wurde verhindert, weil die Taube entdeckt wurde. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten und eine Busse von 1’500 Franken. Wie im Fall Bouygues wurde eine geschützte Art als unerwünschter Störfaktor behandelt und mit einer gefährlichen Substanz bekämpft.

Der französische Prozess ist damit kein exotischer Einzelfall, sondern ein besonders grelles Beispiel für ein Phänomen, das auch in der Schweiz dokumentiert ist: Geschützte Tiere werden dort zur Zielscheibe, wo sie als unerwünschte Konkurrenz oder Störung menschlicher Nutzungsinteressen gelten. Gesetze allein reichen nicht, wenn die Kontrolle abgeschotteter Reviere und die konsequente Strafverfolgung fehlen.